Für die Berechnung von Renten mit Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind die vorangehenden Vorschriften über die Rentenhöhe und die Rentenanpassung anzuwenden, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
Anwälte zum SGB 6
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Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland
Rechtsanwältin Anja Bruns
26871 Papenburg