483 Anwälte für Ausländerbehörde | Seite 21

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Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs, Oesternforth 2a, 33397 Rietberg 6719.8187324412 km
"Gleiches Recht für alle"
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ausländerbehörde bietet Herr Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
(24.04.2023) Vielen Dank .. Top
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Rechtsanwalt Thomas Gluth
Kanzlei Thomas Gluth, Leonhardtstr. 3, 30175 Hannover 6768.3139919366 km
Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & AsylrechtMigrationsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ausländerbehörde bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Gluth
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sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
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Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Ausländerbehörde beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
aus 21 Bewertungen Der war sehr freundlich und hilfsbereit (22.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausländerbehörde

Fragen und Antworten

  • Ausländerbehörde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausländerbehörde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ausländerbehörde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausländerbehörde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausländerbehörde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.