275 Anwälte für Baumbestand | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lehnik
Kanzlei Lehnik, Duisburger Str. 341, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.990395927 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lehnik ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Baumbestand
(04.02.2023) In einer Familien-Nachlassangelegenheit bzw. Erbschaftsauseinandersetzung hat mich RA Lehnik anwaltlich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gotthard Brand
Rechtsanwalt Gotthard Brand
Brand Müller Dr. Port Rechtsanwälte PartGmbB, Humboldtstr. 4, 34117 Kassel 6810.4086829078 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Baumbestand unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gotthard Brand
aus 8 Bewertungen Die Nachfrage von anwalt.de ist zu schnell, auf jeden Fall bin ich froh einen Anwalt gefunden zu haben, der mir bei … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nina Basakoglu
Rechtsanwältin Dr. Nina Basakoglu
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nina Basakoglu hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Baumbestand
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Herb
sehr gut
Kanzlei Thomas Herb, Biengartenstr. 44b, 64653 Lorsch 6844.7799373621 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herb ist Ihr Ansprechpartner für Baumbestand
aus 13 Bewertungen Herr Herb hat mich bei einem Umlegungsverfahren durch professionelle Beratung ,verständliche Erläuterung des … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Henke
Rechtsanwalt Martin Henke
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin 6974.4896522087 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Henke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Baumbestand
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1129211949 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • UmweltrechtÖffentliches Baurecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald für Rechtsfragen rund um den Bereich Baumbestand
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt HSH Rechtsanwälte & Steuerberater, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln 6674.2919380044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Baumbestand beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochem Pitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Baumbestand bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Hartung
Rechtsanwalt Uwe Hartung
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 7063.5234834429 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Hartung ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Baumbestand
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Niemann
Kanzlei Henning Niemann, Graf-Schack-Allee 8, 19053 Schwerin 6798.0432529237 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • UmweltrechtÖffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Niemann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Baumbestand
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Kanzlei Christoph Wamsler, Herzog-Otto-Str. 2b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wamsler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Baumbestand

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Baumbestand

Fragen und Antworten

  • Baumbestand: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Baumbestand sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Baumbestand: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Baumbestand umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Baumbestand und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Regelungen über den Baumbestand auf einem Grundstück gehören zum speziellen Nachbarrecht und sind somit Landesrecht. Das bedeutet, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann. Besonders bedeutsam in diesem Zusammenhang sind die Fragen in Bezug auf die Gefahr, die von den Bäumen auf dem Grundstück des Nachbarn ausgehen, die möglichen Beseitigungsansprüche und die verschiedenen Beeinträchtigungen durch die Bäume.

Gefahr durch Bäume auf Nachbars Grundstück

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer für die auf seinem Grundstück wachsenden Bäume verkehrssicherungspflichtig, d.h. er muss alles tun, damit von diesen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Zunächst muss geklärt werden, welche Gefahr von dem jeweiligen Baum ausgeht. Dazu müssen aber alle Faktoren wie z.B. Alter, Baumart, Standort usw. betrachtet werden. Einfachste Art der Kontrolle durch den Baumeigentümer ist die Sichtkontrolle und eventuell kann noch ein Abklopfen des Stammes notwendig sein. Sollte sich der Eigentümer aber nicht sicher sein oder möchte ganz sicher gehen, dann sollte er einen Fachmann einschalten. 

Verstößt der Baumeigentümer gegen diese Verkehrssicherungspflicht macht ihn das für den Fall eines durch einen umstürzenden Baum bedingten Fremdschaden schadensersatzpflichtig nach §§ 1004 I, 823, 249 BGB.

Sollte es aber zu einem Umstürzen eines Baumes, z.B. wegen eines starken Sturms kommen, obwohl dieser vorher gesund war, steht dem Geschädigten jedoch kein Schadensersatz vom Nachbarn zu.
Tritt dann doch der Fall ein, dass ein Baum in Nachbars Garten umzustürzen droht und sind damit Gefahren für Leib und Leben verbunden, besteht nach § 229 BGB ein Anspruch auf Selbsthilfe, d.h. dass man den Baum fällen darf. Allerdings muss der Nachbar nicht rechtzeitig erreicht werden können. In Städten erfolgt die Fällung solcher Bäume in aller Regel durch die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk.

Beseitigungsansprüche

Einen Beseitigungsanspruch in Bezug auf Bäume auf dem Nachbargrundstück oder entlang der Grundstücksgrenze gibt es nicht ohne Weiteres. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Baumbestand, der länger als 5 Jahre geduldet wurde, nicht mehr beseitigt werden muss, denn der Anspruch auf Beseitigung  ist dann wegen Zeitablaufs ausgeschlossen. Auch ein Rückschnitt der betreffenden Bäume ist nur in Ausnahmefällen zu fordern. In beiden Fällen besteht nur dann wieder ein Anspruch, wenn wie bereits oben geschildert, eine akute Gefahr von den betreffenden Bäumen ausgeht.

Überhang

Der Eigentümer eines Grundstücks kann aber gem. § 1004 BGB von den Eigentümern des benachbarten Grundstückes verlangen, dass der Überhang beseitigt wird. Zum Überhang zählen Wurzeln und Zweige, die über die Grundstücksgrenze wachsen und dadurch die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Der Eigentümer darf in diesen Fällen zur Selbsthilfe greifen und die Beseitigung selbst vornehmen, bei Wurzeln sofort und bei Zweigen dann, wenn dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde und dieser die Beseitigung nicht innerhalb der Frist vorgenommen hat. Ein Abschneiderecht besteht jedoch nicht, wenn der Überhang die Grundstücksnutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn der Überhang in über Griffhöhe im Luftraum über dem Nachbargrundstück vorliegt.

Laubfall

Eine Beeinträchtigung durch Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn, die auf das eigene Grundstück oder in die eigene Dachrinne fallen, ist in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer und auch eventuelle Kosten dafür muss man selbst tragen und kann sie nicht dem Nachbarn in Rechnung stellen.  Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Dafür müsste die Beeinträchtigung schon extrem sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen oder die Dachrinnen schon mehrmals durch Laub und sonstigen Baumabwurf verstopft waren.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Baumbestand umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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