3.510 Anwälte für Beleidigung | Seite 147

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
sehr gut
Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, Beethovenstr. 3, 59174 Kamen 6682.1814685973 km
Eine hohe Expertise und Erfahrung in unseren Fachgebieten begleitet unser dynamisches und für unsere Mandanten engagiertes Vorgehen.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker im Bereich Beleidigung bietet Beratung und Vertretung
aus 121 Bewertungen Herr Heidicker können wir uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat uns in einem Markenrechtsstreit zur Seite gestanden … (17.05.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frederic Raue, Gluckstraße 21, 60318 Frankfurt am Main 6825.6269471884 km
Mein Anspruch an mich selbst ist es, jeden Fall, den ich als Anwalt übernehme, so engagiert, gewissenhaft und nachdrücklich zu vertreten, als wäre es meine eigene Angelegenheit.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Beleidigung beantwortet Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue
aus 93 Bewertungen Zu 100% weiterzuempfehlen. Sehr schnell professionell und hilfreich. Vielen Dank nochmal. (28.05.2024)
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Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack
Rechtsanwälte Noack-Lubig-Mors Partnerschaft, Schulzendorfer Str. 1, 13347 Berlin 6971.862703147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Beleidigung
(09.11.2022) Ich habe sehr schlechte Erfahrung mit Herrn Noack gemacht. Er hat das gesamte Verfahren gegen die Wand gefahren, so …
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Rechtsanwalt Ulrich Schreiner
Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR, Blumenstr. 7a, 85354 Freising 7113.7468890319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Beleidigung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner
aus 22 Bewertungen Schnelle, ehrliche Beratung. (08.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Beleidigung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis
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Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Lothringer Str. 199, 46045 Oberhausen 6641.5087689611 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Beleidigung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Köhler
aus 40 Bewertungen Herr Köhler beriet mich vollumfänglich über die Chancen und Risiken in dem Verfahren. Seine langjährige Erfahrung … (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beleidigung

Fragen und Antworten

  • Beleidigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Beleidigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beleidigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Beleidigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beleidigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Beleidigung begeht, wer die Missachtung oder Nichtachtung eines anderen durch ein dessen Ehre verletzendes Verhalten kundtut. Die ehrverletzende Äußerung kann dabei mündlich, schriftlich, bildlich aber auch rein schlüssig erfolgen. Die Beleidigung kann zudem mittels Dritter geschehen. Die Beleidigung muss vom Betroffenen jedoch auch als solche verstanden werden.

Der Inhalt einer beleidigenden Äußerung muss die beleidigte Person in ihrem Wert herabsetzen. Lediglich unhöfliches oder taktloses Verhalten stellt somit keine Beleidigung dar. Zudem stellt das Behaupten und Verbreiten unwahrer Tatsachen - d.h. beweisbarer Eigenschaften - keine Beleidigung dar. Denn die Beleidigung schützt den Achtungsanspruch jedes Menschen. Statt einer Beleidigung droht dem, der unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, aber eine Bestrafung wegen Verleumdung oder übler Nachrede.

Typische Formen der Beleidigung sind der Gebrauch von Schimpfwörtern, beleidigender Gesten, wie etwa das Zeigen des sogenannten Stinkefingers oder das Zusenden beleidigender Nachrichten im Internet oder per Post. Zudem kann auch eine sexuelle Belästigung, die die betroffene Person bewusst herabsetzt, eine Beleidigung darstellen.

Die Beleidigung muss sich gegen bestimmte Personen bzw. abgrenzbare Personenkreise richten. Die Beleidigung einer Institution oder Behörde hängt davon ab, ob sie sozial anerkannte Aufgaben erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können. Die Polizei an sich ist somit, da kein abgrenzbarer Personenkreis, nicht beleidigungsfähig. Sehr wohl kann bei Bezug auf die Polizei in einer bestimmten Stadt aber eine Beleidigung vorliegen. Das gilt erst recht, wenn ein einzelner Polizist Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer der Beleidigung ist. Da die Beleidigung in Konflikt mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Kunstfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit geraten kann - die allesamt im Grundgesetz und somit der Verfassung enthalten sind - sieht das Strafrecht in der Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Rechtfertigung für ansonsten beleidigendes Verhalten.

Die Beleidigung erfordert einen Strafantrag des Verletzten, den bei Verstorbenen auch Angehörige oder für Beamte und andere Amtsträger auch deren Dienstvorgesetzte stellen kann. In Fällen der Beleidigung von Opfern des Nationalsozialismus oder einer anderen Gewaltherrschaft ist in bestimmten Fällen sogar eine Verfolgung von Amts wegen möglich. Im Unterschied zur Strafanzeige ermöglicht der Strafantrag erst die Strafverfolgung. Die Strafanzeige dient hingegen zur Mitteilung eines möglicherweise strafbaren Verhaltens an die Strafverfolgungsbehörden, infolgedessen die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet, ein Ermittlungsverfahren und somit ein Strafverfahren einzuleiten. Bei länger zurückliegenden Beleidigungen kann ein Strafverteidiger insbesondere prüfen, ob nicht inzwischen deren Verjährung eingetreten ist.

(GUE)

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