4.705 Anwälte für Ehescheidung | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hanspeter Deißler
sehr gut
Deißler Rechtsmanagement, Schulstr. 35, 89143 Blaubeuren 6991.9091277907 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hanspeter Deißler
aus 13 Bewertungen Herr Deißler hat mit seiner Kompetenz und absoluten Vertrauenswürdigkeit dafür gesorgt, dass beide Parteien mit einem … (11.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schröter
Anwaltskanzlei Schröter, Schützenstr. 53, 12165 Berlin 6974.0612154431 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schröter ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung
(29.12.2023) Herr Schröter ist angenehm ruhig und kompetent, stets pünktlich und interessiert. Ich kann diesen Anwalt nur wärmstens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Huhn
sehr gut
Kanzlei Huhn, Eschersheimer Landstr. 12, 60322 Frankfurt am Main 6825.4906005947 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Huhn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
aus 27 Bewertungen Herr Huhn is sehr aufmerksam,effizient und er weißt was zu tun is.Sehr professionell.Bin zufrieden,jeden falls … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
sehr gut
Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
Anwaltskanzlei Heinrich Theilmann, Friedrich-Humbert-Str. 161, 28759 Bremen 6660.4096571291 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
aus 22 Bewertungen Der Anwalt Herr Theilmann hat mich nicht "nur" während meiner schwiriegen Scheidung hervorragend vertreten, … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Römer
Rechtsanwalt Joachim Römer
Römer & Uhde Rechtsanwälte, Bahnstr. 25, 40878 Ratingen 6650.1903573146 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Römer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(21.07.2023) Sehr gute und fundierte Beratung sowie zielgerichtete Strategie, würde Herrn Römer jederzeit erneut beauftragen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Klaffert
Rechtsanwältin Christiane Klaffert
Kanzlei Christiane Klaffert, Zweigerstraße 55, 46130 Essen 6651.7914707854 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Klaffert
aus 5 Bewertungen Alles (24.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Friebel
Kanzlei Jacqueline Friebel, Eggersdorfer Str. 124a, 15370 Petershagen 6996.1651622255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jacqueline Friebel
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Schäfer
gut
Rechtsanwältin Helga Schäfer
Kanzlei Helga Schäfer, Gartenfeldplatz 10, 55118 Mainz 6805.5635916901 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Helga Schäfer
aus 12 Bewertungen Ich bin auf Empfehlung zu Frau Schäfer gekommen und war rundum kompetent beraten. In einer frischen Trennungssituation … (11.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Felsner
Rechtsanwälte FZM Felsner Zeh Moenikes, Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück 6671.5947418163 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Fachanwalt Sportrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Felsner
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Benz
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia Benz
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Silvia Benz für Rechtsfragen rund um den Bereich Ehescheidung
aus 62 Bewertungen Unkomplizierte Bearbeitung meiner Angelegenheit (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Königsplatz 6, 97318 Kitzingen 6938.6393750491 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Keller bietet im Bereich Ehescheidung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Anwaltskanzlei Dr. Busch & Kollegen, Schlossergasse 4, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0170038009 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Isabella Stoermer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(05.11.2021) Die Rechtsanwältin Stoermer hat uns alles erklärt mit viel Sachverstand das wir auch verstanden haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Kramer & Kramer | Rechtsanwälte & Notar, Kaiserstr. 2-6, 24534 Neumünster 6691.7591988825 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 46 Bewertungen Vielen Dank für alles. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Dassler
Rechtsanwältin Sabine Dassler
Kanzlei Kallscheuer & Kollegen, Abendenerstr. 4, 52385 Nideggen 6658.4660465794 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Dassler gerne zur Verfügung
(27.02.2024) Ich hatte einen Unfall und Probleme mit der Gegenseite. Frau Dassler hat mich schnell, unkompliziert und kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schnelle
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schnelle
Anwaltskanzlei Schnelle, Von-Kluck-Straße 14-16, 48151 Münster 6663.0755327106 km
Erbrecht • Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Jens Schnelle
aus 16 Bewertungen Jederzeit würde ich mich für eine Rechtsberatung wieder an Herrn Schnelle wenden. Er ist bei hoher Kompetenz sehr … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel, Annenstr. 38, 08523 Plauen 7016.5296720022 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Möckel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(15.04.2023) Die umfangreiche Beratung war positiv. Herr Rechtsanwalt Möckel konnte mich bezüglich meines Anliegens beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Wirtz-Ganter
sehr gut
Kanzlei Wirtz-Ganter, Kasinostr. 45, 52146 Würselen 6628.8150259731 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Birgit Wirtz-Ganter
aus 86 Bewertungen Frau Wirtz -Ganther ist sehr kompetent, aufmerksam und freundlich. Ihre Betatung war sehr aufschlussreich. Vielen … (28.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Haller
Kanzlei Hans-Joachim Haller, Brücklefeld 3, 77709 Wolfach 6896.9104227895 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Haller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Bergmann
Kanzlei Korn-Bergmann · Bergmann, Ebersbacher Str. 101, 63743 Aschaffenburg 6865.387015124 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christopher Bergmann
aus 51 Bewertungen Erstklassige Beratung bis zum Schluss. Äußerst zuverlässig. Sehr empfehlenswert. (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf O. Hiesinger
Rechtsanwalts-Kanzlei Hiesinger und Kahmann, Neugablonzer Str. 17, 87600 Kaufbeuren 7073.8933074217 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf O. Hiesinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Mariana Fichmann
sehr gut
Rechtsanwältin Mariana Fichmann
Rechtsanwaltskanzlei Fichmann in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 2, 44789 Bochum 6663.4872274377 km
Ihr Recht. Mein Ziel.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Mariana Fichmann
aus 23 Bewertungen Frau Fichmann hat mich und meine kleine Tochter sehr freundlich begrüßt. Hat auch direkt familiäre auf das bei sein … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Anwaltshaus Gladenbach, Marburger Str. 2, 35075 Gladenbach 6784.3572235383 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pfaff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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