1.709 Anwälte für Führerscheinstelle | Seite 72

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Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Rechtsanwaltskanzlei Bourgeois, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Führerscheinstelle
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sehr gut
Rechtsanwalt Henner A. Müller
Müller & Michael, LL.M.oec, Rechtsanwälte, PartG mbB, Jahnring 15, 39104 Magdeburg 6894.2664747686 km
Es gilt IMMER die Unschuldsvermutung!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Führerscheinstelle beantwortet Herr Rechtsanwalt Henner A. Müller
aus 129 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt. Gute Beratung (22.04.2024)
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Kanzlei Christian Reents, Hansjakobstr. 26a, 79194 Gundelfingen 6888.0946741136 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Reents bietet Rat und Unterstützung im Bereich Führerscheinstelle
aus 8 Bewertungen War sehr zufrieden m mit der schnellen Beratung durch Herrn Reents. (25.01.2024)
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Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
Kanzlei im Rebland, Eisenbahnstr. 7, 79418 Schliengen 6885.2171459132 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Führerscheinstelle steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt gerne zur Verfügung
aus 93 Bewertungen Herr Hugenschmidt ist kompetent, gewissenhaft und sehr nett. (14.03.2024)
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DEBUSCHEWITZ Fachanwaltskanzlei für Automobil- & Verkehrsrecht, Im Mediapark 8, 50670 Köln 6673.6563396613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Immo Debuschewitz LL.M., MM bietet im Bereich Führerscheinstelle Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Führerscheinstelle

Fragen und Antworten

  • Führerscheinstelle: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Führerscheinstelle sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Führerscheinstelle: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Führerscheinstelle umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Führerscheinstelle und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Führerscheinstelle ist meist beim Ordnungsamt bzw. Straßenverkehrsamt einer Stadt, Gemeinde oder eines Landkreises angesiedelt. Häufig wird auch die Bezeichnung Fahrerlaubnisbehörde anstelle von Führerscheinstelle verwendet. Im Rahmen der Verwaltung handelt es sich bei der Führerscheinstelle meist um die Abteilung einer größeren Behörde.

Aufgaben einer Fahrerlaubnisbehörde

Regelmäßig besitzt eine Führerscheinstelle die Zuständigkeit für folgende Aufgaben:

  • Fahrerlaubnis erteilen
  • Fahrerlaubnis entziehen
  • Maßnahmen bei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, z. B.
  • Fahrerlaubnis nach Entzug neu erteilen, evtl. erst nach Ablauf einer Sperrfrist
  • Fahrerlaubnis umschreiben bzw. Führerschein ändern, z. B.
    • nach Erwerb einer neuen Führerscheinklasse,
    • alten Papierführerschein in neuen EU-Kartenführerschein umtauschen,
    • ausländischen Führerschein in inländischen Führerschein umtauschen.
  • Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl ausstellen
  • Fahrerlaubnis verlängern:
    • befristete Führerscheinklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE
    • den seit 19.01.2013 befristet gültigen EU-Führerschein verlängern
  • begleitetes Fahren ab 17 Jahren genehmigen
  • Personenbeförderungsschein erteilen
  • Fahrtenbuch anordnen
  • Führerscheinverzicht annehmen

Nachweis der Fahrerlaubnis

Einen Führerschein benötigt dabei, wer von bestimmten Fahrzeugen abgesehen auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will. Der Führerschein dient als Nachweis der Fahrerlaubnis. Er ist mitzuführen und zuständigen Personen wie insbesondere bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei, den Zoll oder das Bundesamt für Güterverkehr auf Verlangen vorzuzeigen, sonst drohen eine Verwarnung und ein Bußgeld.

Dabei stellt das Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis - also ohne gültigen Führerschein, trotz Fahrverbot oder zurzeit entzogenem Führerschein - ist hingegen eine Straftat. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können die Folge sein. Unter Umständen kann das verwendete Kraftfahrzeug eingezogen werden.

Erteilung der Fahrerlaubnis

Die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis ist das Bestehen einer Prüfung. Anders als die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt die Entscheidung über das Bestehen der Fahrprüfung keinen Verwaltungsakt dar. Klage zum Verwaltungsgericht ist somit erst möglich, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubniserteilung ablehnt.

Auflagen und Beschränkungen

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfolgt die Erteilung zudem unter einer Auflage, z. B. dem Tragen einer Brille bzw. Kontaktlinsen beim Fahren, Fahren ausschließlich tagsüber bzw. nur auf einer bestimmten Strecke oder das Einhalten einer Höchstgeschwindigkeit. Ist eine Fahrerlaubnis beschränkt, darf ein Führerscheininhaber nur ein bestimmtes oder bestimmt ausgestattetes Fahrzeug im Straßenverkehr führen. So etwa ein nur mit Automatikgetriebe, Handgas oder Lenkhilfe ausgestattetes Fahrzeug, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auflagen und Beschränkungen sind im Führerschein dabei als Schlüsselzahl vermerkt und so bei einer Verkehrskontrolle schnell ersichtlich.

Der Verstoß gegen eine Auflage stellt dabei eine Ordnungswidrigkeit dar, bei Zuwiderhandlung gegen eine Beschränkung droht hingegen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Auflage stellt dabei eine Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt Fahrerlaubniserteilung dar, gegen die selbstständig vorgegangen werden kann. Bei einer Beschränkung, die enger mit der Fahrerlaubniserteilung verbunden ist, ist eine isolierte Anfechtung nicht möglich.

(GUE)

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