411 Anwälte für Gewerke | Seite 18

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Rechtsanwalt Nicolai Jordan
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Herr Rechtsanwalt Nicolai Jordan - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Gewerke
(11.08.2023) war alles ok
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sehr gut
Rechtsanwalt Ramazan Duran
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Herr Rechtsanwalt Ramazan Duran hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Gewerke
aus 30 Bewertungen Exzellent (08.05.2024)
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Herr Rechtsanwalt Cristian Martin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerke
aus 5 Bewertungen Herr Martin berät mich bestens seit mehreren Jahren bei einem Streit mit einer Kapitalgesellschaft. Ich bin ihm sehr … (11.03.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerke

Fragen und Antworten

  • Gewerke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gewerke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Von Gewerken spricht man vor allem im Baurecht und meint damit die verschiedenartigen Arbeiten, die beispielsweise bei einem Hausbau anfallen und in der Regel von verschiedenen Handwerkern ausgeführt werden. Sprachlich ist der Begriff Gewerke mit Gewerkschaft verwandt, einem Verband, in dem traditionell eher Arbeiter organisiert sind.

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C findet sich eine umfangreiche Einteilung von Gewerken in Erdarbeiten, Landschaftsbauarbeiten, Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, Gerüstarbeiten und zahlreiche weitere.

Dazu gehört der jeweils entsprechende Handwerker. So wird meist die Gas- und/oder Wasserinstallation ein Installateur, die Elektroinstallation ein Elektroinstallateur sowie Tischler- und Zimmererarbeiten ein Schreiner vornehmen.

Probleme ergeben sich häufig, wenn einzelne Gewerke aufeinander aufbauen. So muss beispielsweise die Mauer erst vom Maurer fertiggemauert, verputzt und getrocknet sein, bevor der Maler sie malern kann. Verzögerungen bei einem einzelnen Gewerk führen nicht selten zu einer Bauverzögerung insgesamt.

Ist das Dach nicht rechtzeitig fertig oder undicht, betrifft das regelmäßig alle darunterliegenden Gewerke. So kann bei einem Wasserreinbruch Schaden an bereits fertigen Teilen entstehen. Eine neue Kalkulation und eine Erhöhung der Baukosten kann die Folge sein. In der baurechtlichen Praxis ist daher für nicht ordnungsgemäße und/oder nicht ohne Mangel erstellte Gewerke regelmäßig eine Vertragsstrafe vereinbart.

Außerhalb des Baurechtes kann der Begriff Gewerk entsprechend im Bereich Werkvertragsrecht verwendet werden. So besteht Werbung in einer Zeitschrift oder im Internet regelmäßig aus Bildern (für die ein Grafiker zuständig ist) und Text (für die ein Texter zuständig ist). Bild und Text können entsprechend als unterschiedliche Gewerke bezeichnet werden.

(ADS)

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