338 Anwälte für Handelsabkommen | Seite 15

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Rechtsanwalt Björn Tesche
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Herr Rechtsanwalt Björn Tesche ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Handelsabkommen
aus 14 Bewertungen Schnelle, klare, freundliche, kompetente Hilfe. Vielen Dank. (21.10.2022)
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Herr Rechtsanwalt Alexander Berg M.E.E.A. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Handelsabkommen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handelsabkommen

Fragen und Antworten

  • Handelsabkommen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsabkommen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Handelsabkommen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handelsabkommen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handelsabkommen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Handelsabkommen regelt den Handel zwischen zwei oder mehr Staaten und betrifft somit den Außenhandel zwischen verschiedenen Ländern. Das Abkommen ist insofern ein internationaler Vertrag zwischen Staaten über ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen und stellt somit Völkerrecht dar. Ein Handelsabkommen besonderer Art hat dabei das EU-Recht mit dem gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen. Seine zentrale Grundlage sind die in ihm geltenden Grundfreiheiten. Bei Handelsabkommen von EU-Mitgliedsstaaten mit Drittländern sieht die gemeinsame Handelspolitik zudem deren Verhandlung und Abschluss durch Organe der Europäische Union anstelle der Mitgliedstaaten vor.

Eine weltweit wichtige Rolle spielt vor allem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), aus dem später die Welthandelsorganisation (WTO) hervorging. Seine Regelungen sind inzwischen in das WTO-Übereinkommen integriert. Dieses regelt dabei nicht nur den globalen Warenverkehr, sondern beinhaltet mit GATS auch Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen. Gewerblicher Rechtsschutz steht hingegen beim sogenannten TRIPS als drittem Bestandteil des Übereinkommens im Vordergrund. Es soll geistiges Eigentum schützen, wie es etwa ein Patent, Geschmacksmuster oder Urheberrecht beinhaltet. Durch massenhaftes Plagiat entstehende Nachteile sollen so bekämpft werden. In Nord- und Mittelamerika ist insbesondere das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zu nennen. Zur Karibik und dem afrikanischen Kontinent zählende Länder unterhalten als sogenannte AKP-Staaten ein weiteres wichtiges Handelsabkommen. Im asiatischen Raum ist insbesondere die ASEAN mit der AFTA-Freihandelszone zu nennen.

Standen bei Handelsabkommen früher Regeln über Import und Export bestimmter Waren und Austausch von Rohstoffen sowie den Zugang zu Handelsorten im Vordergrund, zielen sogenannte Freihandelsabkommen inzwischen vorrangig auf den generellen Abbau von Handelshemmnissen ab. Das betrifft insbesondere den auf ein- und ausgeführte Waren erhobenen Zoll, mengenmäßige und bürokratische Beschränkungen sowie den Abbau wettbewerbsverfälschender Subventionen.

(GUE)

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