1.089 Anwälte für Hartz IV | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dieter Schmidt
Kanzlei Dieter Schmidt, Kl. Exerzierplatz 13, 94032 Passau 7210.9316301567 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Hartz IV steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Schmidt gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Herr Schmidt hat mich umgehend nach meiner Anfrage angerufen und mich direkt am Telefon beraten. Meine Anfrage bezogen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
sehr gut
Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
Rechtsanwaltskanzlei Uzunkol, Oberhausener Str. 164-166, 45476 Mülheim an der Ruhr 6642.4683582547 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Hartz IV bietet Frau Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
aus 40 Bewertungen Die beste Anwältin der Welt. Einfach nur weiter empfehlen. Vielen Dank (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Maß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hartz IV
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Kanzlei Höfler-Loff, Buchholzstr. 49, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1536530742 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hartz IV unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
aus 5 Bewertungen Alles sehr top würde nie wieder wechseln (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Uferstr. 8, 99817 Eisenach 6879.3145881896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Reinhard Becker für Rechtsfragen rund um den Bereich Hartz IV
aus 17 Bewertungen Herr Becker nahm mit mir sehr zeitnah tel. Kontakt auf. Er beschrieb nachvollziehbar, dass mein Problem eher direkt … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch bietet im Bereich Hartz IV Rechtsberatung und Vertretung
aus 109 Bewertungen Ich hatte ein Problem mit dem Jobcenter Herr Loch hat einen sehr langen Brief mit vielen Fallbeispielen dem Jobcenter … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Sperling
Rechtsanwältin Diana Sperling
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg 7064.3148831736 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Sperling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Hartz IV
aus 8 Bewertungen Waren sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Sperling bei Miet Streitigkeiten im eigenen Haus. Recht muss Recht … (07.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann
Kanzlei in Suhl, Puschkinstr. 1, 98527 Suhl 6922.1410436948 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hartz IV steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann gerne zur Verfügung
(20.12.2022) Super professioneller Kontakt. Sogar über Zoom vielen lieben Dank.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve
Kanzlei Greve, Winklpainerstr. 8, 83278 Traunstein 7202.3030322477 km
Sozialrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hartz IV
aus 9 Bewertungen Frau Greve hat sich voll und ganz und engagiert meines Falles angenommen.Auch sehr präzise das falsche Gutachten … (30.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hartz IV

Fragen und Antworten

  • Hartz IV: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hartz IV sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hartz IV: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hartz IV umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hartz IV und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Hartz IV – auch ALG II genannt – stellt eine Sozialleistung dar, die mit Steuergeldern an erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß § 7 SGB II (Sozialgesetzbuch II) gezahlt wird. Wer seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann, muss daher einen Antrag auf Hartz IV bei der zuständigen Behörde – das ist grundsätzlich die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter am Wohnsitz des Hilfebedürftigen – einreichen, vgl. § 37 I 1 SGB II. Hartz IV können nicht nur Arbeitssuchende beantragen – auch Berufstätige können Hartz IV verlangen, wenn ihr monatlicher Bedarf unter den geltenden Regelbedarfsätzen nach § 20 SGB II liegen.

Abgrenzung zum Arbeitslosengeld I (ALG I)

Hartz IV ist nicht zu verwechseln mit ALG I, das als Lohnersatzleistung dient und generell nur bis zu ein Jahr von der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Anspruch auf ALG I hat jeder, der arbeitslos ist, sich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet sowie die Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III (Sozialgesetzbuch III) erfüllt hat. Während die Hartz-IV-Beträge Pauschalen sind, hängt die Höhe des ALG I vor allem vom Gehalt des Arbeitssuchenden vor z. B. dessen Kündigung ab.

Welche Leistungen können Hartz-IV-Empfänger vorrangig verlangen?

Gemäß § 20 SGB II können Arbeitssuchende zunächst einmal die monatliche Regelleistung verlangen. Mit diesem Betrag müssen etwa Nahrungsmittel, Kleidung oder auch Hausrat gekauft werden. Abweichend davon kann das Jobcenter bei Mehrbedarf weitere Leistungen erbringen, z. B. für die Erstausstattung einer Wohnung. Ohne weiteren Antrag wird etwa bei Alleinerziehenden oder Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II anerkannt. Auch erwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung etwa können nach § 21 IV SGB II Mehrbedarfe im Rahmen von Hartz IV beantragen.

Letztendlich können Hilfebedürftige Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II verlangen, also die Zahlung ihrer Miete samt der Nebenkosten sowie Heizkosten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass lediglich die angemessenen Kosten übernommen werden – wer also in einer überteuerten Immobilie lebt, wird einen Umzug in eine preiswertere Wohnung in Betracht ziehen müssen. Bei der Beurteilung, wie groß bzw. wie teuer eine Wohnung sein darf, ist der jeweilige ortsübliche Mietspiegel zu beachten. Unter Umständen werden die Umzugskosten vom zuständigen Jobcenter übernommen. Bevor allerdings der Mietvertrag unterschrieben wird, sollte man jedoch erst einmal die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen. Ansonsten könnte es passieren, dass sie die Kosten doch nicht trägt. Nicht übernommen wird regelmäßig die Maklerprovision.

Auch die Sozialversicherung ist ein Teil der Hartz-IV-Leistung. Dem Hilfebedürftigen sind also die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zu zahlen.

Übrigens: Auch die Kosten für die Bewerbung oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch übernimmt das Jobcenter im Rahmen von Hartz IV, sofern dies in der sog. Eingliederungsvereinbarung geregelt wurde. Darin finden sich die Rechte, aber auch Pflichten bzw. Aufgaben des Arbeitssuchenden. So kann in dem Vertrag geregelt werden, dass dem Arbeitslosen zum Zwecke der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine Weiterbildung bezahlt wird. Den Hilfebedürftigen trifft jedoch die Pflicht, sich ständig und ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen, dies zu dokumentieren und zu den Gesprächen mit dem zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamts zu erscheinen. Dagegen hat der Empfänger von Hartz IV keinen Anspruch auf Urlaub – er kann aber seinen Wohnort nach vorheriger Zustimmung des für ihn zuständigen Jobcentermitarbeiters für höchstens drei Wochen verlassen, vgl. § 7 IVa SGB II.

Bedarfsgemeinschaft

Hartz IV wird bei einer Bedarfsgemeinschaft zusammen ermittelt, es wird also das Einkommen aller erwerbsfähigen Beteiligten festgestellt und dementsprechend der Bedarf berechnet. Nach § 7 III SGB gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht nur der Leistungsberechtigte selbst, sondern unter anderem auch sein Partner – hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Beziehung um eine Ehe, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder um eine Lebenspartnerschaft handelt –, seine Eltern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt allerdings nur vor, wenn die Beteiligten in demselben Haushalt zusammenleben und dieser gemeinsam betrieben wird. Nach § 7 IIIa SGB II wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, z. B. wenn die Partner bereits seit mehr als einem Jahr zusammenleben.

Einkommen und Vermögen

Hat der Arbeitslose Einnahmen, so werden sie (teilweise) auf Hartz IV angerechnet. Zum anrechenbaren Einkommen gehört z. B. ALG I, Krankengeld, Gehalt, Rente, die Erstattung von Einkommensteuer oder – sofern der Bedarf des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindes etwa durch die Zahlung von Unterhalt gedeckt ist – das Kindergeld.

Besitzt der Hilfebedürftige verwertbares Vermögen, muss er dieses zuerst einsetzen, bevor er Hartz IV beantragt. Zum Vermögen gehören etwa Aktien, Immobilien, Nießbrauch, ein Erbe oder auch der Rückkaufswert einer Lebensversicherung. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen. So muss man gemäß § 12 III SGB II z. B. nicht die selbst bewohnte Immobilie verkaufen; auch eine Anrechnung der privaten Altersvorsorge erfolgt nicht. Wie beim Einkommen ist auch beim Vermögen ein Freibetrag zu berücksichtigen.

Negativen Bescheid erhalten?

Wurde der Anspruch auf Hartz IV abgelehnt, steht der Arbeitslose nicht schutzlos da. Er kann unter anderem Widerspruch gegen den Bescheid oder Klage vor Gericht einlegen. Für den Rechtsanwalt kann man dann Prozesskostenhilfe beantragen, um die teilweise sehr hohen Anwaltskosten zu vermeiden. Gerichtskosten muss ein Hilfebedürftiger nicht zahlen – die Prozesskosten halten sich daher in Grenzen.

(VOI)

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