3.387 Anwälte für Hausordnung | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
sehr gut
Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Hausordnung
aus 11 Bewertungen Top Beratung und Betreuung unseres Rechtsfall. Jederzeit gern wieder! Ganz klare Empfehlung! (22.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hausordnung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Aumer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Aumer
Peters Fleschutz Graf v. Carmer Kääb Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Brienner Straße 48, 80333 München 7117.7327486584 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Isabel Aumer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hausordnung
aus 22 Bewertungen Ich durfte Frau Aumer als sehr sympathische und fokussierte Anwältin erfahren, die in ihren Verhandlungen mit dem … (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hausordnung

Fragen und Antworten

  • Hausordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hausordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hausordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hausordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hausordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Hausordnung enthält allgemein Regeln für die Benutzung von Gebäuden. Überwiegend wird eine Hausordnung in Mehrfamilienhäusern oder öffentlich zugänglichen Gebäuden verwendet, zum Beispiel Schwimmbädern, Opernhäusern, Theatern, Kirchen, Flughäfen, Schulen. 

Speziell im Mietrecht enthält die Hausordnung Vorschriften für das Zusammenleben aller Bewohner in einem Mietshaus und gilt für alle Bewohner.

Gemäß § 21 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) beinhaltet eine ordnungsgemäße Verwaltung, dass eine Hausordnung aufgestellt wird. Ansonsten ist das aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vorschriften in der Hausordnung selbst müssen den geltenden Gesetzen entsprechen. Inhaltlich können dort zum Beispiel Regeln zur Nachtruhe oder für die Nutzung von Gemeinschaftsflächen und das Grillen sowie die regelmäßige Reinigung etwa des Treppenhauses und der Waschküche enthalten sein. Letztere Reinigungspflicht wird umgangssprachlich ebenfalls als Hausordnung bezeichnet.

Verstößt ein Mieter gegen die Hausordnung, kann der Vermieter bei einer gewissen Schwere des Verstoßes eine Abmahnung erteilen. In besonders gravierenden Fällen ist eine Kündigung möglich. Meist in öffentlich genutzten Gebäuden kann ein Verstoß gegen die Hausordnung auch mit einem Hausverbot sanktioniert werden.

Für öffentliche Einrichtungen kann eine sogenannte Benutzungsordnung aufgestellt werden, die anstatt einer Hausordnung gilt oder ihre Vorschriften entsprechend ergänzt. Die Benutzungsordnung muss öffentlich ausgehangen oder wenigstens nach Aushändigung einsehbar sein. Die Benutzungsordnung gilt zum Beispiel in Gerichten, Universitäten oder Bibliotheken.

(WEL)

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