699 Anwälte für Insolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
Rechtsanwaltskanzlei Ziolkowski, Jakobstraße 5a, 02826 Görlitz 7147.7565904796 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenz
aus 15 Bewertungen Arbeit sehr gut und unterstützt einen über den Auftrag hinaus 😊 (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
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Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
mh anwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schulstraße 3, 60594 Frankfurt am Main 6826.7805500846 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht
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Herr Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenz
aus 36 Bewertungen Ziel zu 100% erreicht (02.03.2023)
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Rechtsanwalt Laszlo Nagy
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Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Maklerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Laszlo Nagy
aus 12 Bewertungen Empfehlenswert (08.06.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenz

Fragen und Antworten

  • Insolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Der Begriff der „Insolvenz" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen (solvere = zahlen) und wird im Deutschen umgangssprachlich auch als Pleite, Konkurs oder Bankrott bezeichnet. In Österreich und der Schweiz wird die Insolvenz offiziell als „Konkurs" bezeichnet. Dieser Begriff wurde in Deutschland im Jahr 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung abgeschafft.

Die Insolvenz beschreibt die Situation der Unfähigkeit eines unternehmerischen oder privaten Schuldners, offene Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen. Insolvenz tritt somit ein, wenn ein Schuldner bestehende Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen kann. Die sogenannten Insolvenzgründe sind bestehende (akute) Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Die materiellrechtlichen und prozessualen Regelungen zur Insolvenz in Deutschland finden sich seit ihrem Inkrafttreten 1999 in der Insolvenzordnung (InsO), die zwischen Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und Nachlassinsolvenz unterscheidet und einen Staatsbankrott (Staatsinsolvenz) ausschließt. In der InsO wird zudem unter anderem der Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren etc. geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen werden insolvenzunfähige Schuldner.

Der umgangssprachlich synonym für Insolvenz verwendete Begriff „Bankrott" ist gem. § 283 StGB eine Straftat und findet sich im 24. Abschnitt des StGB, der sich mit Insolvenzstraftaten befasst. Zu den Straftaten dieses Abschnittes zählt auch der besonders schwere Fall des Bankrotts (§283 a StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§283 b StGB), die Schuldnerbegünstigung (§283 c StGB) und die Gläubigerbegünstigung.

(LOE)

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