2.120 Anwälte für Kanalgebühren | Seite 89

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Malleis
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Malleis
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1-1, 77933 Lahr/Schwarzwald 6867.0557188511 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kanalgebühren bietet Herr Rechtsanwalt Marc Malleis
aus 10 Bewertungen Nettes, bestätigendes Telefonat im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Vielen Dank. (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hopp
Rechtsanwalt Wolfgang Hopp
Hopp & Kollegen Rechtsanwälte, Stadtgrabenstr. 25, 71032 Böblingen 6925.6221766678 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Kanalgebühren bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hopp
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schmidt
Kanzlei Claudia Schmidt, Weiße Gasse 10, 99084 Erfurt 6921.6836034596 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kanalgebühren beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Schmidt
aus 21 Bewertungen Frau Schmidt kann ich absolut weiterempfehlen. Sie hört zu, ist freundlich und kompetent. War absolut schnell mit … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Kanzlei Ortmüller, Museumstr. 31, 22765 Hamburg 6716.6608623511 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Ortmüller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kanalgebühren
(03.04.2022) Herr Ortmüller hat keine Absage gesendet. Zudem verlangt er, im Voraus, keine Bearbeitungsgebühr. Negatives kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger von der Wehd
sehr gut
Kanzlei Holger von der Wehd, Flurstr. 7, 96515 Sonneberg 6967.6955105828 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kanalgebühren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger von der Wehd gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Sehr guter Anwalt würde ihn jederzeit weiterempfehlen (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kanalgebühren
(18.05.2023) Ich kann Ra von Harten vom Herzen empfehlen. Ich brauchte Hilfe bei Verfassungsbeschwerde. Ra von Harten könnte mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Krill
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Krill
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Rechtsfragen im Bereich Kanalgebühren beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Krill
aus 63 Bewertungen Ich war wegen einer Beratung bei RA Krill, bereits am Telefon machte er einen sehr freundlichen und kompetenten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Ullrich Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8680866856 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kanalgebühren

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kanalgebühren

Fragen und Antworten

  • Kanalgebühren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kanalgebühren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kanalgebühren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kanalgebühren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kanalgebühren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Kanalgebühren fallen für das von bebauten und befestigten Grundstücken in das Kanalnetz eingeleitete Wasser an. Die Gebühren dienen zur Deckung der mit der Abwasserentsorgung verbundenen Kosten wie der Instandhaltung des Abwassersystems und der Kläranlagen zur Wasseraufbereitung. Der Begriff Abwassergebühren steht dabei synonym für den Begriff Kanalgebühren. Das Wasserrecht ist rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung. Die Kanalgebühren erheben dabei in der Regel Städte und Gemeinden, denen die Abwasserbeseitigung gesetzlich zugewiesen ist. Diese sind in Deutschland - anders als beim Stromnetz - auch häufig Eigentümer des entsprechenden Abwassernetzes. Gerade kleinere Kommunen schließen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe zu einem Abwasserzweckverband zusammen. Städte und Gemeinden sind es auch, die entsprechende aus Beitragssatzung und Gebührensatzung bestehende Abwassergebührensatzungen erlassen. Diese legen die genaue Höhe der Kanalgebühren fest, wobei bundesweit erhebliche Unterschiede bestehen.

Früher wurde die Abwassermenge in vielen Städten und Gemeinden aufgrund der erhaltenen Menge an Frischwasser berechnet. Mehrere Gerichte haben dieses Berechnungsverfahren mittlerweile für rechtswidrig erklärt, da es von Grundstücken ebenfalls in die Kanäle fließendes Regenwasser unberücksichtigt lässt. Die Kanalgebühren sind daher inzwischen getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser zu berechnen. Maßstab für das Niederschlagswasser durch Regen und Schnee ist dabei die Grundstücksfläche. Die Durchlässigkeit der Oberfläche berücksichtigt die gesplittete Abwassergebühr über entsprechende Berechnungsfaktoren. Für Immobilien mit viel versiegelter Fläche führt dies in der Regel zu höheren Abwassergebühren. Das Schmutzwasser ist hingegen weiter an die Wasserversorgung und somit an den Hauswasserzähler gebunden.

Kanalgebühren zählen im Übrigen zu den Betriebskosten innerhalb eines Mietverhältnisses. Vermieter können die Kosten ihrer Immobilie für Abwasser auf ihre Mieter laut Betriebskostenverordnung umlegen. Dies muss jedoch entsprechend im Mietvertrag vermerkt sein, damit ein Vermieter Betriebskosten wie Abwassergebühren von seinen Mietern verlangen kann.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Kanalgebühren umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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