1.401 Anwälte für Kartellamt | Seite 59

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Rechtsanwalt Mag. Manuel Mofidian
Mofidian Anwaltskanzlei, Mariahilferstraße 88a/1/4, 1070 Wien, Österreich 7411.4883038981 km
Bei Mofidian begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen dabei, Strategien und Lösungen für (Rechts-)Probleme zu entwickeln.
IT-Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellamt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Manuel Mofidian gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Ingo Jansen
QUADRILOG STEUERN UND RECHT Stüttgen & Partner mbB| Wirtschaftsprüfer| Steuerberater| Rechtsanwalt, Talstr. 25, 42697 Solingen 6666.2535827645 km
Erbrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kartellamt beantwortet Herr Rechtsanwalt Ingo Jansen
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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Ritter
RITTER Rechtsanwälte, Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg 7012.2474255119 km
„Denn ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding.“ (Martin Luther, 1483-1546)
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kartellamt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Ritter
aus 35 Bewertungen Alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen (29.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0666380745 km
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kartellamt bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer
aus 86 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr angenehmer und sehr guter Anwalt. Er betreut mich bei meinem Scheidungsverfahren, … (27.08.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1311429855 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kartellamt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Siebenhüner gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Herr Siebenhüner ist ein Sympathischer Mensch. Die erst Einschätzung meines Falls hat er mir sehr verständlich und mit … (04.02.2024)
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Rechtsanwaltskanzlei Rupprecht, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf 6649.1881932653 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Rupprecht im Bereich Kartellamt bietet Beratung und Vertretung
(24.04.2022) Herr Rupprecht ist ein sehr sachkundiger, professioneller Berater, der sich meinem Problem einfühlsam, …
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Rechtsanwalt Michael Regal
Kanzlei Regal, Rimbachstr. 19, 98527 Suhl 6922.5475925087 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Regal hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kartellamt
aus 5 Bewertungen Ich werde meinen Kommentar schreiben, nachdem der Fall abgeschlossen ist, aber bisher sind sie sehr nett und … (10.11.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Arne Fleßer
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Fleßer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kartellamt
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich mit meinem Anliegen ernst genommen, erhielt eine gute Beratung und konnte dem genannten Honorar ohne … (10.09.2023)
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Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kartellamt bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kartellamt

Fragen und Antworten

  • Kartellamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kartellamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kartellamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kartellamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kartellamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Kartellamt ist eine der Bezeichnungen für eine bestimmte Märkte überwachende und gegebenenfalls den dortigen Wettbewerb regulierende Behörde. Im Alltagsgebrauch wird diese Wettbewerbsbehörde gleichbedeutend auch als Kartellbehörde oder die Wettbewerbshüter bezeichnet.

In Deutschland erfüllen das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden entsprechende wettbewerbsrechtliche Aufgaben. Wesentliche Grundlage ihrer Arbeit ist das GWB, das als Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor den Nachteilen eines zu geringen Wettbewerbs etwa aufgrund von Monopolstellungen und Preisabsprachen wie auch durch darin enthaltene Regelungen zum Vergaberecht schützen soll. Daneben nimmt das EU-Kartellrecht eine wichtige Stellung ein, da durch das EU-Recht ein gemeinsamer Binnenmarkt mit bestimmten Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurde. Auch hier nehmen nationale Kartellbehörden neben der EU-Kommission Aufgaben wahr und tauschen sich über die Europäische Wettbewerbsbehörde aus.

Ein Schutz vor zu viel Wettbewerb, den vor allem das UWG als Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gewährleisten soll, bleibt hingegen vorrangig den Marktteilnehmern selbst überlassen. Falls eventuell ein unlauterer Wettbewerb durch konkurrierende Marktteilnehmer vorliegt - etwa in Form unzulässiger Werbung -, können sie nach rechtlicher Prüfung durch einen Anwalt eine Abmahnung aussprechen lassen. Diese ist in der Regel mit einer Unterlassungserklärung verbunden, die eine Vertragsstrafe für künftige Wettbewerbsverstöße dieser Art vorsieht. Reagiert der Abgemahnte nicht entsprechend, droht ihm eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Gegen deren einfachen Erlass bietet eine Schutzschrift eine gewisse Sicherheit.

Dagegen schreitet im gegenteiligen Fall einer Wettbewerbsbeschränkung das Kartellamt ein. Für die Kartellbehörden als Teil der Verwaltung existieren dabei nach dem GWB besondere Verwaltungsverfahren und Rechtsmittelverfahren. So kann das Kartellamt Auskünfte verlangen und Untersuchungen durchführen, um einen Kartellrechtsverstoß festzustellen. Gegebenenfalls sind Sanktionen in Form von Geboten, Verboten, Bußgeld und Gewinnabschöpfungen möglich, wenn ein entsprechendes Verhalten das Kartellverbot missachtet hat. Als mögliche Verletzungen des Kartellverbots kommen beispielsweise Preisabsprachen, das Aufteilen von Märkten z. B. nach Gebieten oder Kunden oder ein nicht vom Vertriebskartellrecht gedecktes Vertriebsmodell bzw. eine kartellrechtswidrige Art der Lizenzierung infrage. Vom Kartellverbot sind Ausnahmen mittels sogenannter Freistellungen möglich, damit Forschung und Entwicklung oder mittelständische Unternehmen durch das Kartellrecht nicht über Gebühr behindert werden.

Um Wettbewerbsbeschränkungen im Vorfeld zu vermeiden - so etwa bei einem Firmenverkauf, dem Erlangen einer bestimmenden Mehrheit von Aktien oder nachdem Unternehmen fusionieren bzw. ein Joint Venture eingehen -, übt das Kartellamt auch die Kontrolle über Zusammenschlüsse von Unternehmen auf. Diese im GWB und durch die EU-Verordnung zur Fusionskontrolle geregelte Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen durch das Kartellamt bzw. auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission soll verhindern, dass einzelne Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangen und so Preise und Marktbedingungen weitgehend frei vom Wettbewerb bestimmen können.

Des Weiteren übt das Bundeskartellamt eine Missbrauchskontrolle gegenüber Unternehmen aus, die meist aus historischen Gründen - wie etwa ehemalige Staatsbetriebe -, eine marktbeherrschende Stellung besitzen und schreitet bei eventuellen Verstößen gegen das Missbrauchsverbot ein.

(GUE)

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