697 Anwälte für Mediationsverfahren | Seite 30

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Rechts- und Fachanwältin Annemarie Neumann-Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Annemarie Neumann-Kuhn, Finckensteinallee 60, 12205 Berlin 6973.8771511775 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Annemarie Neumann-Kuhn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mediationsverfahren gerne behilflich
aus 31 Bewertungen Erfolgreiche aussergerichtliche Verhandlungen (28.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediationsverfahren

Fragen und Antworten

  • Mediationsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediationsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mediationsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediationsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediationsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um eine Art Streitschlichtung, bei der gerade kein Gericht - etwa mittels Klage - angerufen wird. Die außergerichtliche Konfliktlösung ist stets freiwillig und ermöglicht den streitenden Parteien vielmehr, ihren Konflikt selbst aus der Welt zu schaffen. Haben sie sich dazu entschlossen, ein Mediationsverfahren durchzuführen, wählen sie zunächst einen Mediator nach § 2 I Mediationsgesetz (MediationsG) aus, dem sie den streitigen Sachverhalt erklären. Der Mediator klärt die Parteien über den Ablauf eines Mediationsverfahrens auf und überzeugt sich davon, dass beide Seiten freiwillig bei ihm erschienen sind. Schließlich kann man einen Konflikt nur lösen, wenn beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Der Mediator kann unter Umständen aber auch seine Unterstützung versagen und die Parteien können das Mediationsverfahren nach § 2 V 1 MediationsG jederzeit beenden.

Abschluss eines Mediationsvertrages

Wird die Mediation durchgeführt, schließen die Parteien mit dem Mediator den sog. Mediationsvertrag. Darin verpflichtet sich der Mediator unter anderem zur Neutralität und Verschwiegenheit (§ 4 MediationsG); auch die Kosten für das Mediationsverfahren werden in dem Vertrag vereinbart. Die richten sich übrigens nicht nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -, auch wenn viele Mediatoren gleichzeitig Anwälte sind: Die Honorarvereinbarung wird vielmehr individuell getroffen. Des Weiteren muss der Mediator darauf hinweisen, dass die im Rahmen des Mediationsverfahrens getroffene Vereinbarung gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen externen Berater überprüft werden kann, § 2 VI 2 MediationsG. Übrigens: Ein Mediator wird im Mediationsverfahren nur unterstützend tätig, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und vermittelt nur zwischen den Parteien.

Welche Lösungsoptionen gibt es?

Im nächsten Schritt werden die Themen gesammelt, um die explizit gestritten wird. Ein Mediationsverfahren bietet sich unter anderem an im Arbeitsrecht - z. B. bei Mobbing oder zur Vermeidung einer Kündigung -, im Familienrecht - z. B. das Umgangsrecht oder die Folgen einer Trennung oder Scheidung betreffend - oder auch im Werkvertragsrecht - z. B. sofern der Häuslebauer nach seinem Umzug Baumängel an der Immobilie entdeckt und sich daher weigert, dem Handwerker den Werklohn zu zahlen.

Ein Mediationsverfahren ist aber auch in vielen anderen Fällen einem Gerichtsverfahren vorzuziehen. So kann man mit einem Mediationsverfahren etwa vermeiden, dass ein Nachbarschaftsstreit - etwa über lautes Musizieren in der Wohnung oder häufiges Grillen des Nachbarn im Garten - eskaliert. Der Nachbar wird einem schließlich auch in Zukunft häufiger über den Weg laufen, weshalb man um ein gutes Verhältnis mit ihm bemüht sein sollte. Ein Mediationsverfahren wird ferner bei Streitigkeiten aus dem Erbrecht durchgeführt. Nicht selten können sich die Erben nicht einigen, was mit der Erbschaft passieren oder wer im Familienunternehmen nach dem Tod des Erblassers die Unternehmensnachfolge antreten soll. Schließlich fehlt im Gesellschaftsvertrag häufig eine Nachfolgeklausel, die einen Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden hätte.

Nachdem die Parteien ihre Interessen offengelegt haben, entwickeln sie mehrere Lösungsansätze, die im nächsten Schritt bewertet werden: Sind sie umsetzbar, können beide Parteien mit dieser oder jener Option leben oder wie sehen die Folgen bei dem jeweiligen Lösungsvorschlag aus etc.? Anhand objektiver Kriterien wird dann jede Option erneut hinterfragt, um zu erwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mediationsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Ein Konsens zwischen den Beteiligten wird vertraglich geregelt, um die gewünschte Bindung herbeizuführen.

(VOI)

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