866 Anwälte für Mehrwertsteuer | Seite 37

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Frau Rechtsanwältin Dr. Natascha Fischbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mehrwertsteuer
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Fischbach konnte mir den Fall verständlich erklären und hat die Vor- und Nachteile genau aufgeführt. Mit … (10.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mehrwertsteuer

Fragen und Antworten

  • Mehrwertsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mehrwertsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mehrwertsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mehrwertsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mehrwertsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer werden oft synonym gebraucht. Ein Mehrwertsteuergesetz gibt es in Deutschland nicht. Gesetzesgrundlage für das deutsche Mehrwertsteuersystem ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Dabei ist von einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bzw. einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auszugehen.

Es besteht ein formaler Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer: Verkauft ein Großhändler Ware an einen Einzelhändler mit Handelsgewerbe, muss er dafür Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Schließt später der Käufer und Einzelhändler einen Kaufvertrag mit einem Verbraucher, liegt wieder ein Umsatz vor und es wird erneut Umsatzsteuer fällig. Abzuführen ist sie jeweils vom Verkäufer. Die Steuer bemisst sich dabei nach dem jeweiligen Kaufpreis.

Unternehmer können beim Mehrwertsteuersystem ihre an den Verkäufer mitbezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Besteuert wird insoweit jeweils nur der Mehrwert. Bei der reinen Umsatzsteuer würde im Gegensatz zur Mehrwertsteuer bei jedem Umsatz erneut die Steuer fällig und sie würde sich so im Ergebnis beim Finanzamt summieren. Das System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug sorgt hingegen dafür, dass letztlich nur der Endverbraucher mit der Steuer belastet wird. Was in Deutschland oft insgesamt als Umsatzsteuersystem bezeichnet wird, ist daher streng genommen ein Mehrwertsteuersystem.

(ADS)

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