253 Anwälte für Öffentliches Baurecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
Kanzlei am Wallring - Fachanwalt Verwaltungsrecht, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Öffentliches Baurecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock
aus 39 Bewertungen Sollten wir mal wieder eine Anwalt benötigen, immer wieder Tobias Klein-Endebrock Kanzlei am Wallring . Hier wird … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Hahn
Kanzlei Siegfried Hahn, Pawelstr. 5, 38118 Braunschweig 6819.8605767042 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Hahn bietet im Bereich Öffentliches Baurecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Öffentliches Baurecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Bartholme · Schilling · Kaiser & Partner - Rechtsanwälte · Fachanwälte, Karlstr. 36, 78054 Villingen-Schwenningen 6930.036703597 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Öffentliches Baurecht
(25.08.2020) Herr Bartholme hat sich unverzüglich bei mir gemeldet. Danke vielmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klein
Rechtsanwälte Müßig-Klein & Klein, Frankfurter Straße 10, 53840 Troisdorf 6694.5011875743 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Öffentliches Baurecht bietet Herr Rechtsanwalt Frank Klein
(28.01.2024) Es handelt sicht um ein neues Thema, bei dem kaum jemand Bescheid weiß. Insofern war die Beratung für mich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwaltskanzlei Straube, Amtsstr. 27, 38448 Wolfsburg 6829.4136272714 km
Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Öffentliches Baurecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Straube
(10.01.2023) Ich wurde angerufen um ein Termin zu vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Baiker
Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker ist Ihr Ansprechpartner für Öffentliches Baurecht
(18.07.2020) Sehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Anwaltskanzlei Thomas Eichhorn, Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau 6839.4669733275 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Eichhorn im Bereich Öffentliches Baurecht bietet Beratung und Vertretung
(29.12.2022) direkte Kontaktaufnahme vorab schon belesen und Informiert ich war positiv überrascht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert
Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert
Rechtsanwälte Conrad Lambert, Holzmühler Straße 3, 66740 Saarlouis 6748.6481828045 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Öffentliches Baurecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4658485897 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Öffentliches Baurecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Nagel
Rechtsanwälte Karin Klebig & Volker Nagel, Goethestr. 16, 39108 Magdeburg 6892.0063369394 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Öffentliches Baurecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Öffentliches Baurecht bietet Herr Rechtsanwalt Volker Nagel
aus 9 Bewertungen Einer Ökonomie wurde Vorrang eingeräumt (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Simons
Rechtsanwältin Friederike Simons
Uphoff & Simons Rechtsanwälte PartGmbB, Gillitzerstr. 6, 83022 Rosenheim 7170.5263986295 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Friederike Simons ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Öffentliches Baurecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Nabers
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Nabers
Recht Vorhaben, Talstraße 42, 40217 Düsseldorf 6649.6574669028 km
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Nabers ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Öffentliches Baurecht gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Nach einer "Meinungsverschiedenheit" mit dem Bauaufsichtsamt hat mich Frau Nabers umfassend und ausführlich … (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Öffentliches Baurecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Öffentliches Baurecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Öffentliches Baurecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Öffentliches Baurecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Öffentliches Baurecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Öffentliches Baurecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Öffentliches Baurecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Öffentliches Baurecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Öffentliches Baurecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Mit dem Öffentlichen Baurecht werden alle Rechtsbereiche erfasst, die aus Sicht der Allgemeinheit und der Nachbarn bestimmen, ob die Errichtung, Beseitigung oder Änderung eines Bauvorhabens zulässig ist. Von seinem Regelungsbereich grenzt es sich als Teilbereich des Öffentlichen Rechts von dem privaten Baurecht und Architektenrecht ab, das die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr, Bauunternehmer, Architekt und anderen an einem Bauprojekt beteiligten Personen betrifft.

Bauplanungsrecht

Das Öffentliche Baurecht lässt sich in zwei Teilbereiche unterteilen, das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht betrifft die Bebaubarkeit von Grundstücken und ist hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache und betrifft etwa konkrete Sicherheits- und Gefahrenvorschriften für einzelne Bauvorhaben. Sie finden sich in den Bauordnungen (BauO) der Bundesländer, die ganz konkrete Regeln aufstellen, etwa zu Abstandsflächen, zulässiger Höhe von Gebäuden u.v.m. Zudem sind weitere zahlreiche Sondervorschriften zu beachten, beispielsweise Richtlinien für den Brandschutz, Denkmalschutz, das Straßen- und Wegegesetz, das Wasserrecht oder das Bundesnaturschutzgesetz.

Baugesetzbuch

Regelungsbereich des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die städtebauliche Planung (z.B. Bauleitpläne, Bebauungsplan), ihre Sicherung, das Bodenordnungsrecht (z.B. zur Teilbarkeit von Grundstücken), Erschließung von Grundstücken, Enteignung, Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergänzt das BauGB, teilt Flächen in bestimmte Gebietsarten ein (Wohngebiet, Industriegebiet, Mischgebiet etc) und legt fest, welche bauliche Nutzung im allgemeinen in diesem Gebiet zulässig ist. Beispiel: In einem Gewerbegebiet sind gemäß § 8 BauNVO nur Gewerbebetriebe, Lager- und Bürogebäude gestattet. Nur ausnahmsweise sind hier Vergnügungsstätten und Gebäude für soziale oder kirchliche Träger zulässig.

Bauleitplanung

Diese gesetzlichen Vorgaben haben Gemeinden und Städte bei der Aufstellung des sogenannten Bauleitplans zu beachten, also des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, der zur Vorbereitung eines Bebauungsplans dient. Beide werden von der Gemeinde oder Stadt durch Satzung beschlossen und sind für die Beurteilung entscheidend, ob für ein konkretes Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird. Denn das Bauleitplanungsrecht basiert zu einem großen Teil auf dem sogenannten Planmäßigkeitsprinzip, wonach die Bebauung von Grundstücken vorrangig auf Bebauungsplänen basieren soll. Dies soll Gemeinden und Städten ermöglichen, planerische Maßnahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ergreifen.

Die Betroffenen sind bereits im Vorfeld eines Bebauungsplanes zu beteiligen, also Nachbargemeinden, Fachbehörden zum Beispiel für Straßenbau, Landwirtschaft und Naturschutz. In einem Bebauungsplan kann festgelegt werden, welche Flächen des Gemeindegebietes wie baulich genutzt werden dürfen oder auch konkret wie die städtebauliche Flächenbegrenzen verläuft, wo ein Wohngebiet oder ein Industriegebiet angesiedelt wird und wo die Bebauung endet.

Bauordnungsrecht

Neben den Vorschriften des Bauleitplanungsrechts muss die Baubehörde darauf achten, dass das Bauvorhaben auch dem Bauordnungsrecht entspricht. Das Bauordnungsrecht stellt detaillierte Anforderungen an die Grundstücksbebauung, Wände, Decken, Aufzüge, Treppen etc. Ein Bauprojekt darf insbesondere nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, d.h. Leib, Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen. Die Behörde der Bauaufsicht ist für die Erteilung einer Baugenehmigung, aber auch zur Gefahrenabwehr berechtigt und darf bei einer drohenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die notwendigen Gegenmaßnahmen ergreifen und die Baubeseitigung und Baueinstellung etc. anordnen. In diesem Zusammenhang ist sie als Behörde für die ordnungsrechtliche Bauabnahme zuständig und entscheidet darüber hinaus auch über Anträge in Hinblick auf die sogenannte Nutzungsänderung, wenn die Nutzung eines bereits bestehenden Gebäudes beispielsweise von einer Nutzung als Wohngebäude in eine gewerbliche Nutzung geändert werden soll.
 
Je nach Einzelfall sind der Bauherr, ein Nachbar oder die Gemeinde bzw. Stadt klagebefugt. Nach einem eventuell erfolglosen Widerspruch bei der Bauaufsichtsbehörde werden Rechtsstreitigkeiten des Öffentlichen Baurechts im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, also dem Verwaltungsgericht (erste Instanz) und dem Oberverwaltungsgericht als nächst höhere Instanz und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Soweit ein Grundrechtseingriff strittig ist, wird der Prozess in letzter Instanz von dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Ist die Entscheidung einer Baubehörde fehlerhaft, so kann der Betroffene Ansprüche aus Amtshaftung geltend machen.

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