147 Anwälte für Pflanzenschutzgesetz | Seite 7

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg, Hindenburgstr. 20, 30175 Hannover 6768.8553266004 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Pflanzenschutzgesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Engelhardt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflanzenschutzgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop ist Ihr Ansprechpartner für Pflanzenschutzgesetz
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)

Fragen und Antworten

  • Pflanzenschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflanzenschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflanzenschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflanzenschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflanzenschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.