873 Anwälte für Säumniszuschlag | Seite 37

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sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Jones
Dittmar Germer Jones + Partner Rechtsanwälte mbB, Bödekerstraße 7, 30161 Hannover 6768.4912455073 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Jones ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Säumniszuschlag gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Schnelle Reaktion, kompaktes Wissen, freundliches Auftreten! (17.01.2024)
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Rechtsanwalt Rolf Draheim
Kanzlei Rolf Draheim, Florastr. 71, 13187 Berlin 6972.3374714147 km
Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Draheim - Ihr juristischer Beistand im Bereich Säumniszuschlag
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Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Säumniszuschlag
(22.04.2024) Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend für seine herausragende …
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Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Anwaltskanzlei Schroeder, Gütersloher Str. 29, 33415 Verl 6720.2008892625 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Schroeder hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Säumniszuschlag
(16.04.2022) Alles wie gewünscht.
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Rechtsanwalt Michael Dengler
DENGLER Steuerberater Rechtsanwalts Partnerschaft mbB, Karmeliterstr. 10, 67346 Speyer 6853.9754763144 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Dengler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Säumniszuschlag
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Rechtsanwalt Dr. Petr Kottek
KANZLEI DR. KOTTEK, Bavariaring 14, 80336 München 7117.9132042656 km
Die Verteidigung meiner Mandanten ist meine Berufung
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Petr Kottek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Säumniszuschlag
(26.07.2023) Herr Dr. Kottek steht unsere Firma immer mit einem offenen Ohr zur Seite. Sehr kompetent, zuvorkommend und mit einem …
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Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
Mussgnug | Zeyher | Eisen und Kollegen, Bahnhofstr. 33, 78532 Tuttlingen 6952.5033691108 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Sportrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Säumniszuschlag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
aus 6 Bewertungen Herr Mussgnug hat sich die Akte Zeitnah angenommen und bearbeitet. (22.01.2024)
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Rechtsanwalt Frank Kott
Kahlert Padberg, Lampestr. 9, 04107 Leipzig 6982.5141465509 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Mediation • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Frank Kott - Ihr juristischer Beistand im Bereich Säumniszuschlag
aus 9 Bewertungen kurze telefonische Beratung, extrem schnelle und exakte Auskünfte, Habe selten so eine zufriedenstellende Antwort in … (14.07.2021)
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Rechtsanwalt Axel Leiss
LeissRapp Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 5, 72574 Bad Urach 6961.1511624718 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Leiss ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Säumniszuschlag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Säumniszuschlag

Fragen und Antworten

  • Säumniszuschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Säumniszuschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Säumniszuschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Säumniszuschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Säumniszuschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Säumniszuschläge sind zu entrichten, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig zur Fälligkeit entrichtet wird. Nach § 240 Abgabenordnung (AO) beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer zu spät gezahlt wird. Bei einer Säumnis bis zu 3 Tage wird allerdings regelmäßig noch kein Säumniszuschlag erhoben. Zur Berechnung des Säumniszuschlages wird der Steuerbetrag abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Nicht zu verwechseln ist ein Säumniszuschlag mit einem Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO. Der Verspätungszuschlag kann bei nicht oder nicht innerhalb der Frist abgebebener Steuererklärung erhoben werden. Der Säumniszuschlag bezieht sich dagegen nicht auf die Abgabe der schriftlichen Erklärung, sondern auf die Zahlung der Steuer. Dazu stehen Säumniszuschläge grundsätzlich nicht im Ermessen der Behörde.

Auf steuerliche Nebenleistungen, wie beispielsweise ein Verspätungszuschlag oder Kosten der Bearbeitung, verlangt das Finanzamt regelmäßig keine Säumniszuschläge. Im Einzelfall ist auch ein Erlass des Säumniszuschlages aus Billigkeitsgründen möglich, beispielsweise bei einem offensichtlichen Versehen eines sonst vorbildlichen Steuerzahlers. Auch wenn die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung oder einen Erlass der Steuerschuld vorgelegen haben, beim Finanzamt nur kein entsprechender Antrag gestellt wurde, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht.

Auch ein Teilerlass des Säumniszuschlages ist möglich. Beispielsweise wenn der Zweck des Säumniszuschlages, insbesondere dass der Steuerschuldner endlich zahlt, aufgrund feststehender Zahlungsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann es zu einer Reduzierung der Zuschläge auf die üblichen Zinsen für eine Stundung kommen.

Säumniszuschläge gibt es nicht nur für Steuern, sondern auch für Beiträge und Beitragsvorschüsse zur Sozialversicherung. Die Höhe des Säumniszuschlages ergibt sich hier aus § 24 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch). Sie beträgt wie im Steuerrecht 1 Prozent für jeden Monat der Verspätung, bei Abrundung auf einen durch 50 teilbaren Eurobetrag. Im allgemeinen Verwaltungsrecht existieren ähnliche landesrechtliche Regelungen, die aber je nach Bundesland verschieden sein können.

Ein Säumniszuschlag findet sich typischerweise im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht landet ein Schuldner, der eine Forderung nicht bezahlt ggf. im Gläubigerverzug. Auch hier erhöht sich die Forderung aufgrund der verspäteten Zahlung, in diesem Fall aber durch Zinsen. Diese Verzugszinsen berechnen sich aber nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anders als ein Säumniszuschlag. Zinsen entstehen in der Regel taggenau und orientieren sich am jeweils gültigen Basiszinssatz.

(ADS)

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