875 Anwälte für Steuerbescheid | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Britze
Rechtsanwältin Claudia Britze
Anwaltskanzlei Britze, Schmiedestraße 2, 02943 Weißwasser/Oberlausitz 7106.4267806427 km
Orientierung in stürmischen Zeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Claudia Britze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Steuerbescheid
(07.05.2024) Wir waren sehr nervös und wussten nicht genau, wie das Verfahren ablaufen würde, welche Möglichkeiten wir hatten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr, Wilhelm-Leuschner-Str. 41, 60329 Frankfurt am Main 6825.6980786537 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Dörr hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Steuerbescheid
Profil-Bild Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Deutsch- Indische Anwaltskanzlei Saju Jakob- Indisches Recht-indische Kanzlei-Indischer Anwalt, bayardsgasse 3-5, 50676 Köln 6674.6927667005 km
Förderung der deutsch-indischen Beziehungen - Wirtschaftsbeziehungen- Rechtsbeziehungen
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Steuerbescheid hilft Ihnen Herr Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt & Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwalts und Steuerkanzlei Anett Raumschüssel, Märzenberg 40, 98544 Zella-Mehlis 6918.9258360223 km
Erfolg kommt nicht von allein. Für Erfolg muss man etwas tun: ich bin bereit dazu für Sie
Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anett Raumschüssel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Steuerbescheid
Profil-Bild Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth
Kanzlei Hellmuth, Nürnberger Str. 44, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.5172513802 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Steuerbescheid
aus 9 Bewertungen Bisher noch keine Maßnahmen ergriffen, da noch eine Frist läuft (28.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel
Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel
LHP Luxem Heuel Prowatke – Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln 6675.4808995765 km
Fachanwalt Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Steuerbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Kanzlei Mareike Neuhauser, Kantstr. 33, 63755 Alzenau 6853.1099246581 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Neuhauser ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerbescheid
(17.04.2018) Frau Neuhauser ist sehr sehr nett und hat mir am Telefon sehr weitergeholfen. Ich würde Frau Neuhauser jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler
Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Steuerbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler gerne zur Verfügung
(24.08.2020) Kompetente Beratung, schneller Rückruf, freundliche Ausstrahlung
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Rechtsanwalt Hans Scheidung
Scheidung Toenges & Partner GbR, Untermauerstr. 22, 58332 Schwelm 6677.7253179957 km
Unsere Anwaltskanzlei in Schwelm berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten des Straf- und Zivilrechts, beginnend mit dem Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht, das Kauf-, und Mietrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans Scheidung für Rechtsfragen rund um den Bereich Steuerbescheid
(01.05.2022) Herr Scheidung hat mich bei einem Rechtsstreit mit einem Osteuropäischen Autohändler fachlich und menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer
Kanzlei Dr. Römer, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen 6652.6151721651 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer ist Ihr Ansprechpartner für Steuerbescheid
(23.02.2023) Als Gastronom bin ich wegen des Lockdowns während der Corona-Pandemie dringend auf die vor langer Zeit beantragte …
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sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank Rozanski
Fachanwaltskanzlei Dr. Rozanski, Johannisstraße 19, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.7035488322 km
Mit individueller Beratung, gegenseitigem Vertrauen und unternehmerischem Verstand zu Ihrer maßgeschneiderten Lösung.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Rozanski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Steuerbescheid
aus 103 Bewertungen Dr. Rozanski hat wieder einmal auf die Nuancen des deutschen Steuerrechts aufmerksam gemacht und unter Zeitdruck eine … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerbescheid

Fragen und Antworten

  • Steuerbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Steuerbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mittels Steuerbescheid setzt laut § 155 Abgabenordnung (AO) eine Finanzbehörde die Steuer gegenüber einer oder mehreren steuerpflichtigen Personen fest. Ein sogenannter einheitlicher Steuerbescheid für mehrere Steuerpflichtige ergeht etwa, wenn diese im Rahmen ihrer Ehe zusammenveranlagt werden. Darüber hinaus kann ein Steuerbescheid auch von Steuern befreien oder eine beantragte Steuerfestsetzung ablehnen. Als hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts – hier des Steuerrechts – zur Regelung eines Einzelfalls – konkret der Feststellung der individuellen Steuerschuld – stellt ein Steuerbescheid einen Verwaltungsakt dar.

Für Bundessteuern in Form von Zoll, Einfuhrsteuer und Verbrauchsteuern wie etwa die Energiesteuer oder Tabaksteuer sowie mittlerweile auch die Kraftfahrzeugsteuer erlassen die Hauptzollämter Steuerbescheide.

Im Falle von Gemeindesteuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnsitzsteuer ergeht der Steuerbescheid durch die Stadt oder Gemeinde des jeweilige Wohn- bzw. Geschäftssitzes – in Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig. Den entsprechenden Grundlagenbescheid zum Gewerbesteuerbescheid in Form des Gewerbesteuermessbescheids erlassen hingegen ausschließlich die Finanzämter. Dasselbe gilt für die weit überwiegende Zahl der restlichen Steuern.

Form des Steuerbescheids

Ein Steuerbescheid ist laut Abgabenordnung schriftlich zu erteilen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Eine entsprechende Ausnahme bildet die elektronische Form. Voraussetzung für einen elektronischen Steuerbescheid ist jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur. Weitere Ausnahmen betreffen etwa den Einsatz von Steuerzeichen und Zollbescheide.

Notwendiger Inhalt des Steuerbescheids

Setzt ein Steuerbescheid eine Steuer fest, muss er ihre Art – z. B. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer oder Gewerbesteuer – und Höhe nennen sowie den Zeitraum, für den die Steuer jeweils erhoben wird, angeben. Zu nennen ist außerdem der Steuerschuldner und die den Steuerbescheid erlassende Behörde. Bei Fehlen dieser Angaben ist der Steuerbescheid nichtig. Darüber hinaus ist dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Zur Belehrung gehört die Angabe des zulässigen Rechtsbehelfs, der Behörde, bei der er einzulegen ist, und die dabei einzuhaltende Frist. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Rechtsmittelbelehrung erhöht sich die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid von einem Monat auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe.

Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen Steuerbescheid

Richtiger Rechtsbehelf gegen einen als fehlerhaft empfundenen Steuerbescheid im Verwaltungsverfahren ist der Einspruch. Der Einspruch ist mit dem Widerspruch bei anderen Verwaltungsakten wie etwa der Versagung einer Baugenehmigung vergleichbar. Der Einspruch führt zu einer erneuten Überprüfung der Steuerfestsetzung. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß. Beispiele im Rahmen der Einkommensteuer sind etwa nicht anerkannte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die versagte Annahme einer doppelten Haushaltsführung oder Kinderfreibeträge falsch berücksichtigt wurden.

In der Regel äußern sich Fehler im Rahmen eines Steuerbescheids in einer zu hoch festgesetzten Steuer, die wiederum zu einer zu geringen Steuerrückzahlung führt. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts empfiehlt sich die Überprüfung durch Experten. Ein Steueranwalt bzw. Steuerberater ist hier gerne behilflich. Auch umgekehrt müssen Steuerpflichtige bei einer offensichtlich zu niedrig berechneten Steuer handeln. Da jeder Steuerzahler zur richtigen Steuererklärung verpflichtet ist, droht sonst ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Grundsätzlich muss der Betroffene den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde einlegen. In der Regel handelt es sich dabei um das zuständige Finanzamt. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung muss der Einspruch gegen den Steuerbescheid zudem spätestens einen Monat nach seinem Erhalt dort eingehen. Eine Ausnahme gilt für vorläufige Steuerbescheide, deren Nachprüfung sich die Finanzbehörde ausdrücklich vorbehält.

Bei fehlender bzw. verspäteter Einspruchseinlegung wird ein Steuerbescheid, selbst wenn er fehlerhaft ist, bestandskräftig. Diese Bestandskraft verhindert der Einspruch zunächst. Allenfalls im Rahmen einer Wiederaufnahme besteht dann noch eine geringe Chance, den Steuerbescheid anzugreifen. Auch sonst erlaubt das Steuerrecht nur in wenigen Fällen die Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide. Zu diesen gehören:

  • offenbar unrichtige Angaben sowie Schreib- und Rechenfehler in der Steuererklärung,
  • nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel, wenn sie zu einer höheren Steuer führen,
  • bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer niedrigeren Besteuerung führen, gilt das nur bei fehlendem eigenen Verschulden des betroffenen Steuerzahlers,
  • ein erst nach dem Steuerbescheid vorliegender Grundlagenbescheid, da ein Steuerbescheid auch vor ihm ergehen kann,
  • ein eintretendes Ereignis, das steuerlich für die Vergangenheit wirkt (sog. rückwirkendes Ereignis).

Klage gegen Steuerbescheid

Ist der Einspruch erfolgreich, ändert die Behörde den Bescheid entsprechend ab. Verwirft sie den Einspruch, ist im weiteren Schritt wiederum fristgerecht Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Gegen dessen Entscheidung ist in zweiter Instanz noch Revision zum Bundesfinanzhof möglich.

Steuerbescheid aufgrund Steuerschätzung

Regelmäßig basiert ein Steuerbescheid auf einer zuvor abgegebenen Steuererklärung. Bei nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegebener Steuererklärung kann ein Steuerbescheid auch aufgrund einer Steuerschätzung ergehen. Außerdem droht ein Säumniszuschlag. Des Weiteren kann ein Steuerbescheid Folge einer Steuerprüfung sein. Auch hier ist ein Einspruch möglich.

Steuerbescheide unterliegen Steuergeheimnis

Der Inhalt von Steuerbescheiden unterliegt dem Steuergeheimnis. Amtsträger unterliegen einer Schweigepflicht. Ohne eine gesetzliche Erlaubnis dürfen sie aus einem Steuerbescheid gewonnene Kenntnisse nicht offenbaren oder verwerten.

(GUE)

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