324 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 14

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Sasse
Rechtsanwältin Isabel Sasse
Kanzlei Sasse, Böningerstraße 37, 47051 Duisburg 6637.6377966629 km
Familienrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Sasse – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(20.03.2024) Frau Sasse hat mich umfangreich und empathisch beraten und ich fühle mich in ihrer Kanzlei gut aufgehoben. Auch für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Anwaltskanzlei Frantzen, Augustastraße 43, 52070 Aachen 6630.2518040283 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Saskia Frantzen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 7 Bewertungen Frau Frantzen hat mich schnell und kompetent beraten. Ich hab mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bellmann
Kanzlei Christina Bellmann, Erhardstr. 8, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.9360146358 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Bellmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.2373033707 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann
aus 127 Bewertungen Ein Wort: Mega - Frau Zimmermann hat mich in letzter Minute vor dem Gefängnis gerettet. (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Werding
Kanzlei Anne Werding, Rue Louvrex 55-57, 4000 Lüttich, Belgien 6603.7457671879 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Werding
(22.04.2024) Frau Werding ist eine durchaus kompetente Anwältin. Sie ist zudem sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Claudia Meng hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Kanzlei Füsun Yavuz, Plinganserstr. 51, 81369 München 7118.2470313426 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Füsun Yavuz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Ritwa J. Stahl
sehr gut
Rechtsanwältin Ritwa J. Stahl
Für Sie in Flensburg und Kiel vor Ort!, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5310028488 km
Ich kann die Windrichtung nicht bestimmen, aber ich kann die Segel richtig setzen.
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ritwa J. Stahl
aus 50 Bewertungen Sehr kompetent und macht ihre Arbeit ausgezeichnet. Man fühlt sich sofort wohl und gut beraten. Weiter so. Danke für … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Lehnert
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Lehnert
KANZLEI D. LEHNERT, Fasanenstr. 73, 10719 Berlin 6971.5060131486 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Daniel Lehnert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 232 Bewertungen Herr Lehnert hat in wenigen Momenten geschafft, was zwei weitere Anwälte über Monate nicht geschafft haben. Herr … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Strüwe
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Strüwe
Dr. Daube, Strüwe & Kollegen, Bismarckstr. 67, 45128 Essen 6651.9179427887 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Strüwe
aus 37 Bewertungen Obwohl "nur" ein Parkschaden vorlag, hat sich die Einschaltung der Kanzlei am Folkwangmuseum für mich … (29.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Pete
Kanzlei Frauke Pete, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.5685936315 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Frauke Pete
(10.06.2022) Einfach perfekt, sehr freundlich und verständnisvoll. Frau Pete erklärt sehr genau und verständlich was alles …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.