78 Anwälte für Umweltschaden | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Umweltschaden beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie Kallies
Rechtsanwältin Amelie Kallies
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Amelie Kallies ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Umweltschaden
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Rechtsanwältin Friederike Simons
Uphoff & Simons Rechtsanwälte PartGmbB, Gillitzerstr. 6, 83022 Rosenheim 7170.5263986295 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Umweltschaden beantwortet Frau Rechtsanwältin Friederike Simons
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
sehr gut
Kanzlei Bernd Söhnlein, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.6655305509 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Öffentliches Recht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Umweltschaden hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
aus 19 Bewertungen Auf meine Fragen wurde mir sehr schnell und professionell geantwortet. Auch wenn die Erfolgsaussichten als gering … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aet Bergmann
Rechtsanwältin Aet Bergmann
bnt attorneys in CEE, Telliskivi 60, 10412 Tallinn, Estland 7139.0470270138 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Umweltrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aet Bergmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Umweltschaden
(03.07.2023) sehr schnelle Kontaktaufnahme, der Vorgang befindet sich allerdings erst in der Vorprüfung hinsichtlich einer …
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Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Umweltschaden beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltschaden

Fragen und Antworten

  • Umweltschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umweltschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein Umweltschaden wird nach § 2 Nr. 2 USchadG (Umweltschadensgesetz) angenommen, wenn natürliche Ressourcen wie etwa Gewässer oder Lebensräume nachteilig verändert bzw. ihre Funktion beeinträchtigt werden.

Der Störer - also derjenige, der den Umweltschaden verursacht hat - kann nach dem Zivilrecht, dem Strafrecht und nach dem Umweltrecht zur Verantwortung gezogen werden. So muss derjenige z. B. mit einem Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB (Strafgesetzbuch) sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Außerdem kann er wegen weniger schwerwiegender Taten, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Tatbestände finden sich in den jeweiligen Gesetzen wie etwa dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz. Wer etwa eine Auflage beim Immissionsschutz oder im Wasserrecht nicht einhält, muss daher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Das Zivilrecht bietet bei einem Umweltschaden für die Privatperson Rechtsschutz. So kann man z. B. Schadenersatz - etwa nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - oder Unterlassung verlangen, wenn der Nachbar mit seinem Unternehmen für eine regelmäßige Lärmbelästigung sorgt oder seinen Garten als Müllhalde benutzt. In letzterem Fall könnte er nämlich so einen Umweltschaden in Form der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen herbeigeführt haben. Zu beachten ist aber, dass beim Privatrecht die Beeinträchtigung bereits eingetreten sein muss, damit die Geltendmachung der Forderung möglich ist.

Besonders erwähnenswert sind in Bezug auf den Umweltschaden das USchadG und das Umwelthaftungsgesetz (UmwHG). Letzteres ist anzuwenden, wenn der Mensch einen Personenschaden oder Sachschaden erleidet, der von einer im UmwHG genannten Anlage - wie z. B. einer Chemiefabrik durch das Weiterleiten giftiger Stoffe ins Grundwasser - herbeigeführt wurde. Der Geschädigte kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber geltend machen. Dagegen schützt das USchadG nicht die Rechte von Privatpersonen. Das Gesetz regelt vielmehr das Verhältnis des Verursachers zur zuständigen Behörde. So muss der Verursacher die Behörde über den Umweltschaden (an Böden, Gewässern, Pflanzen, Lebensräumen und Tieren) informieren, der durch seine berufliche Tätigkeit entstanden ist, und auf eigene Kosten Schadensbegrenzung und Schadensregulierung betreiben sowie Maßnahmen zur Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Umweltschadens ergreifen. Sofern die betriebene Anlage explizit in der Anlage 1 des USchadG genannt wird - wie etwa ein Unternehmen, das Biozid-Produkte herstellt -, haftet der Betreiber der Anlage unabhängig davon, ob er den Umweltschaden verschuldet hat oder nicht. Ansonsten haftet er nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, vgl. § 3 I Nr. 2 USchadG.

Übrigens: Da es kein einheitliches Regelwerk im öffentlichen Umweltrecht gibt, finden sich die Vorschriften zum Schutz der Umwelt in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesetzen wie etwa dem Gesetz über die UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung - oder dem Pflanzenschutzgesetz. Diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz der Menschen, sondern sollen die Umwelt etwa vor Umweltverschmutzung und sonstigen Gefahrenquellen schützen und einem Umweltschaden möglichst vorbeugen. So behütet z. B. das Bundesjagdgesetz oder das Tierschutzgesetz das Haustier, das Nutztier oder das wilde Tier.

Für die Anlagenbetreiber bietet es sich daher an, eine Versicherung abzuschließen, die nicht nur eine privatrechtliche Haftpflicht umfasst, sondern auch bei Umweltschäden einstandspflichtig ist, die sog. Umweltschadensversicherung.

(VOI)

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