611 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin 6977.1282423546 km
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
aus 65 Bewertungen RA Grunow ist ein aussergewöhnlicher Anwalt. Er hat mich in einer Zivilklage (Kaufrückabwicklung) vertreten, die zu … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop
Kanzlei Christoph Schmietenknop, Kriegsstraße 39, 76133 Karlsruhe 6868.8704928438 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop
aus 57 Bewertungen Herr Schmietenknop ist stets sehr schnell agierend und top versiert. Ich habe mich zu jederzeit gut aufgehoben … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas G. Schem
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas G. Schem
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verlagsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas G. Schem
aus 16 Bewertungen Rechtsanwalt Sсhem hat im AOK-Streit gute Arbeit geleistet. Alle meine Rechte wurden geschützt und meine Wünsche … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Caroline Hevert
Rechtsanwälte Zakrzewski - Turowski - Ilhan - Leberig & Kollegen, Maximilianstr. 92, 67346 Speyer 6854.2993875299 km
Fachanwältin IT-Recht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Verlagsvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Hevert gerne zur Verfügung
(08.02.2024) Toller, Kontakt - schnelle Info zum Sachverhalt. Sehr professionell. Ich kann diese Anwältin nur weiter empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Braun
Rechtsanwalt Maximilian Braun
Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstr. 12, 80336 München 7118.233311845 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Maximilian Braun
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Persönlich. Auf Ihrer Seite. Für Ihr Recht.
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verlagsvertrag
aus 11 Bewertungen Hatte zu einem Artikel im Bereich Erbrecht eine Nachfrage, welche umgehend und ausführlich beantwortet wurde. Kann ich … (25.02.2023)
Profil-Bild Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
MARS - IP | Deutsch-französische Kanzlei, 26, rue du Quatre-Septembre, 75002 Paris, Frankreich 6484.8341053049 km
Weil das IP/IT-Recht schon lange nicht mehr ausschließlich national ist, da Schöpfer*innen und Erfinder*innen mobil sind, bin ich es auch.
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Frau Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
(02.11.2021) J'ai contacté le cabinet pour une cause que je croyais perdue, en rapport avec mon immatriculation à …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Kanzlei Pieconka, Frankfurter Str. 10, 97082 Würzburg 6920.2541406758 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Verlagsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka
(11.01.2024) Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka war sehr freundlich, geduldig, human und zudem auch noch schnell erreichbar. Die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Kanzlei Dr. Thomas Schulte, Malteserstraße 170-171, 12277 Berlin 6978.3791176037 km
Urheberrecht & Medienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
aus 9 Bewertungen Schnelle kompete Auskunf (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verlagsvertrag
aus 141 Bewertungen Klare Empfehlung. Zuverlässig und schnell. Würde ihn als Anwalt wieder wählen,wenn ich einen brauche👍 (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thorsten Graf
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thorsten Graf, Salzufler Str. 141b, 32052 Herford 6719.7950874598 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thorsten Graf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Verlagsvertrag
aus 14 Bewertungen Sehr gut, immer gewinnt igal welche Fall. (02.10.2018)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Verlagsvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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