127 Anwälte für Zurückstellung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Werner
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4151927833 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Werner
aus 265 Bewertungen Sehr unkompliziert, telefonisch und per E-Mail erledigt...genug İnfos bekommen... und den Wunsch Schulplatz meines … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Möhring
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Möhring
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.4690774213 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anja Möhring vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung
aus 10 Bewertungen Frau Möhring hat mich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wegen meiner Schwerbehinderung gegen meinen … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schindler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schindler
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Claudia Schindler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung gerne behilflich
aus 29 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe von Frau Schindler. Nach Ablehnungsbescheiden wussten wir … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Weidemann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Weidemann
Anwaltskanzlei Dr. Weidemann, Bautzner Str. 113, 01099 Dresden 7080.9392857187 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schulrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Weidemann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zurückstellung
aus 43 Bewertungen Ich freue mich sehr, meine Sache und Schwierigkeiten mit Herr Weidemann diskutieren. Und Herr Weidemann hat mir viel … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Irem Cömert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zurückstellung
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gentile
Rechtsanwalt Frank Gentile
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Gentile ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zurückstellung
(22.07.2022) Vielen Dank Herr Gentile!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte
Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH, Markt 10, 53721 Siegburg 6697.8878930855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zurückstellung
aus 72 Bewertungen Die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen wurden sehr gut beschrieben. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
sehr gut
Kanzlei Naser Mansour, Meinekestraße 8, 10719 Berlin 6971.5898015035 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zurückstellung
aus 59 Bewertungen Waren vor ca. 8 Monaten für eine ausführliche Beratung bei Herr Mansour wegen Kündigung. Unglaublicher kompetenter … (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Alkan
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Alkan
Kanzlei Alkan, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin 6974.7291942022 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zurückstellung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Erkan Alkan
aus 18 Bewertungen Es war nur eine Rechtsauskunft, die er mir mit einfachen Worten verständlich erläutert hat. Sollte es einmal notwendig … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Herz
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zurückstellung
aus 58 Bewertungen Herr Herz hat innerhalb kürzester Zeit auf unsere schriftliche Anfrage reagiert und uns erste hilfreiche Informationen … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Striebel
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Striebel
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4274693664 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Pascal Striebel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zurückstellung
aus 20 Bewertungen Herr Striebel hat uns im September sehr kompetent beraten, so dass wir nach dem Gespräch den Umschulungsantrag seinen … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Becker
Winfried Becker & Partner, Bismarckstraße 29, 32657 Lemgo 6737.0158815879 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Mediation • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Zurückstellung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Becker
aus 13 Bewertungen Meine Anfrage wurde von Herrn Becker zufriedenstellend beantwortet. Viele Grüße Hartmut Pfuhland (08.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold
Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold
Kanzlei Karin Triebold, Sperlichstr. 66, 48151 Münster 6662.4271119212 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold ist Ihr Ansprechpartner für Zurückstellung
aus 6 Bewertungen Schnell, freundlich und kompetent (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shehbaz Khan
sehr gut
Kanzlei Shehbaz Khan, Münchener Str. 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6761046772 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Shehbaz Khan – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Zurückstellung
aus 19 Bewertungen The matter was related to job visa (type D) expiry and employer not allowing to join even with a contract in corona … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Zurückstellung
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wickert
Rechtsanwalt & Notar a. D. Thomas Wickert, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin 6970.5713446932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wickert im Bereich Zurückstellung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Happold
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Happold
Anwaltskanzlei Beate Happold, Lupinenweg 9, 89160 Dornstadt 6997.7626887189 km
Ihr Anspruch ist meine Motivation!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung bietet Frau Rechtsanwältin Beate Happold
aus 39 Bewertungen Frau Happold hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Zurückstellung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Baiker
Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Zurückstellung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Simone Baiker
(18.07.2020) Sehr
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
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Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Zurückstellung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
aus 23 Bewertungen Frau Dr. Sponholz hat uns zur Klassenkonferenz unseres Sohnes begleitet und konnte durch ihr höchst professionelles … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
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Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zurückstellung
aus 64 Bewertungen Dank Frau Klein Endebrock wurde mein Wunsch zur Namensänderung angenommen und ich bin sehr zufrieden! Ich empfehle … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Frau Gröbmayr ist eine top Anwältin, sie hat mich kompetent in meinem Fall beraten und das beste rausgeholt. Nur zu … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
Law-office of Dr. Dr. Iranbomy, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0979069188 km
TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN und Diskriminierung deutschlandweit zu bekämpfen, gehört zu unserer Aufgabe.
Strafrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zurückstellung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zurückstellung

Fragen und Antworten

  • Zurückstellung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zurückstellung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zurückstellung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zurückstellung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zurückstellung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Wehrpflichtiger kann oftmals nicht sofort seinen Wehrdienst beginnen. In einzelnen Fällen gibt es Gründe die zu einer zeitlich befristeten Zurückstellung vom Wehrdienst führen.

Voraussetzungen der Zurückstellung

Die Zurückstellung vom Wehrdienst und ihre Voraussetzungen sind in § 12 Wehrpflichtgesetz (WpflG) geregelt. Darin werden verschiedene Gründe aufgeführt, die zur Zurückstellung führen können.

  • Vom Wehrdienst wird von Amts wegen zurückgestellt, wer

  • vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder

  • Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist - abgesehen von den Fällen, in denen sogar ein Ausschluss vom Wehrdienst erfolgt,

  • aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde nicht zum Wehrdienst herangezogen werden kann,

  • seiner Aufstellung für die Wahl zum deutschen Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt hat. Dies gilt bis zur Wahl. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandats nur auf seinen Antrag einberufen werden.

  • Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer sich durch ein Theologiestudium auf das geistliche Amt vorbereitet.

  • Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

  •   wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
    • die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder 
    • für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind oswe
    • wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes, des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist,
  • wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
    • eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
    • ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
    • einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
    • einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
    • eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Ferner kann ein Wehrpflichtiger vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde

Verfahren zur Zurückstellung

Soweit die Zurückstellung vom Wehrdienst nicht von Amts wegen erfolgt, muss ein Antrag gestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst sind in § 20 Wehrpflichtgesetz (WPflG) näher geregelt.

  • So muss der Antrag auf Zurückstellung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bis spätestens zur Musterung beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden.

  • Neue Gründe für eine Zurückstellung, die erst nach der Musterung eintreten oder bekannt werden, müssen innerhalb von drei Monaten und noch vor der Einberufung vorgetragen werden.

  • Nach Erhalt des Einberufungsbescheids können Gründe für eine Zurückstellung vom Wehrdienst nur noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von zwei Monaten im Wege des Widerspruchs beim Kreiswehrersatzamt geltend gemacht werden.

  • Bei geltend gemachter Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb, im Betrieb des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde ist der Wehrpflichtige selbst nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind in diesem Fall die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde des Wehrpflichtigen. Allerdings bedarf der Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst der schriftlichen Zustimmung des Wehrpflichtigen.

  • Der Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst als auch die Zustimmungserklärung sind formlos abzufassen. Allerdings muss der Antrag in allen Fällen begründet werden.

  • Das Kreiswehrersatzamt prüft den Antrag und holt in der Regel eine gutachterliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer anderen geeigneten sachverständigen Stelle ein.

  • Das Kreiswehrersatzamt entscheidet über den Zurückstellungsantrag.

  • Bei Vorliegen einer besonderen Härte wird der Einberufungsbescheid aufgehoben. Kann eine besondere Härte nicht festgestellt werden, legt das Kreiswehrersatzamt den Widerspruch der Wehrbereichsverwaltung vor. Gegen die Entscheidung der Wehrbereichsverwaltung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Zurückstellung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Zurückstellung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.