Abmahnung von Miele wegen Markenrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung und Wucher

  • 4 Minuten Lesezeit

Der Haushaltsgerätehersteller Miele & Cie. KG mahnt seit längerer Zeit Internetverkäufer ab.

Hier, hier und hier berichte ich über Miele-Abmahnungen im letzten Jahr.

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der Miele & Cie. KG von Brandi Rechtsanwälte  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird eine Markenrechtsverletzung, eine Urheberrechtsverletzung sowie ein Wettbewerbsverstoß behauptet.

Markenrechtsverletzung

Im Vordergrund der Abmahnung steht angebliche Markenrechtsverletzung, wenn Internethändler Miele-Produkte (Ersatzteile, Staubsauger, Staubsaugerbeutel oder Reinigungstabletten, etc.) über das Internet verkauften, ohne offizieller Miele-Händler zu sein.

Miele betreibt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein sogenanntes selektives Vertriebssystem. Die Vertriebsvereinbarung zwischen Miele und den offiziellen Miele-Händlern beinhaltet u.a., dass Miele-Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden dürfen.

Soweit somit ein Verkäufer über das Internet Original-Miele-Produkte anbietet, ohne autorisierter Händler zu sein, geht Miele davon aus, dass es sich um sogenannte Parallel-Importe handelt von außerhalb der EU.  Ein Reimport von Original-Miele-Produkten von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wäre tatsächlich eine Markenrechtsverletzung.

Im Zusammenhang mit der Abmahnung gibt Miele die Gelegenheit, nachzuweisen, dass sich die Markenrechte von Miele an den angebotenen Produkten erschöpft haben. Erschöpfung im Markenrecht bedeutet den Nachweis, dass die Produkte mit Zustimmung von Miele durch einen offiziellen Händler innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden. Diese Nachweise können z.B. durch Lieferscheine oder Rechnungen erfolgen.

Fall dies nicht möglich ist, oder nicht gewünscht ist, werden markenrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Urheberrechtliche Abmahnung wegen Produktbildern bei Amazon

Wieder einmal mahnt Miele eine Urheberrechtsverletzung bei Amazon ab.

Miele war bis Ende 2023 offizieller Verkaufspartner von Amazon. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von ASINs mit sehr hochwertigen Bildern von Miele. Soweit diese Bilder in Amazon-ASINs immer noch verwendet werden, könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Händler, die sich an ASINs bei Amazon anhängen, obwohl Amazon oder Dritte diese Bilder bei Amazon nicht mehr verwenden dürfen, könnten daher ein Problem mit einer Urheberrechtsverletzung haben. In der Rechtsprechung wird durchaus angenommen, dass Amazon-Verkäufer für eine Urheberrechtsverletzung der ASIN haften, an die sie sich angehängt haben, und zwar unabhängig davon, ob der Händler selbst dieses Bild hochgeladen hat oder ein Dritter dieses in den Produkt-Katalog aufgenommen hat.

Aus verschiedenen Gründen ist der Sachverhalt und die Rechtslage jedoch nach unserer Auffassung nicht ganz klar.

Wucher

Soweit nach der Ansicht von Miele für das Produkt die geforderten Preise üblich über dem liegen, was marktüblich ist, insbesondere über dem UVP, behauptet Miele, es würde wettbewerbswidriger Wucher vorliegen. Es wird in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf eine Rechtsprechung, bei der es um hohe Kosten eines Schlüsseldienstes ging. Wucher als Wettbewerbsverstoß ist jedenfalls außerordentlich selten. Inwieweit, selbst bei höheren Preisen im Rahmen von Amazon-Angeboten, Wucher vorliegen kann, halten wir für eher zweifelhaft. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

Meine Einschätzung:

Wie auf eine Abmahnung von Miele reagiert werden sollte, hängt vom Sachverhalt ab. Kann nachgewiesen werden, dass die Produkte in der Lieferkette von einem offiziellen EU-Miele-Händler bezogen worden?

Auch ein urheberrechtlicher Teil einer Miele-Abmahnung kann, soweit es sich auf Amazon bezieht, Fragen aufwerfen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung von Miele erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Brandi Rechtsanwälte für die Miele & Cie. KG erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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