Anlagebetrug: vorbörsliche Aktien

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Betrüger nutzen das Interesse von Anlegerinnen und Anlegern an Börsengängen bekannter Unternehmen aus, um mit Angeboten zu angeblichen vorbörslichen Aktien abzuzocken. Dabei erhalten Anlegerinnen und Anleger unaufgeforderte Anrufe (Cold Calling), in denen ihnen Aktien zu einem bevorstehenden Börsengang angeboten werden, die jedoch in der Realität oft nicht existieren oder nicht verkauft werden dürfen. Solche Praktiken sind nicht nur unseriös, sondern auch illegal. 

Die BaFin weist darauf hin, dass für den Verkauf von Aktien, inklusive vorbörslicher Aktien, eine Erlaubnis erforderlich ist. Anlegerinnen und Anleger sollten daher unaufgeforderte Angebote ablehnen und die Erlaubnis des Anbieters über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, um nicht Opfer von Betrug zu werden.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot seriös ist ?


Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft eine Herausforderung, die Seriosität eines Angebots zu erkennen, da betrügerische Firmen professionell wirkende Internetseiten und manipulierte positive Rückmeldungen nutzen, um seriös zu erscheinen. Sie missbrauchen dabei häufig Daten anderer Unternehmen und platzieren über kostenlose Dienste und Online-Presseportale gefälschte Erfolgsgeschichten. Verbraucher sollten deshalb stets eine kritische Prüfung verschiedener Quellen vornehmen. Zudem wird erläutert, was unter einem IPO („Initial Public Offering“) verstanden wird, also dem Börsengang eines Unternehmens und die Bedeutung eines von der BaFin geprüften und gebilligten Wertpapierprospekts. Dieser Prospekt ist entscheidend für die Informationsgrundlage von Anlegerinnen und Anlegern, wenngleich die BaFin dadurch nicht die Seriosität des Emittenten oder das Geschäftsmodell kontrolliert.

Ein IPO („Initial Public Offering“) beschreibt den erstmaligen öffentlichen Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse. Diese Neuemission kann sowohl im geregelten Markt als auch in weniger regulierten Segmenten wie dem Freiverkehr stattfinden. Ein Börsengang erfordert die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der von der BaFin geprüft und gebilligt wird. Dieser Prospekt, der wichtige Unternehmensinformationen enthält, muss vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden, damit sich potenzielle Anlegerinnen und Anleger informieren können. Um an einem IPO teilnehmen zu können, benötigen Interessenten ein Wertpapierdepot und sollten sich gründlich über das Unternehmen und die Marktlage informieren. 

Während der Zeichnungsfrist können Kaufaufträge abgegeben werden, wobei die Aktien nach dieser Frist in der Regel an der Börse frei handelbar sind. Anleger sollten jedoch vor dem Investieren in Wertpapiere grundlegende Fragen wie die Auswahl der Wertpapiere, die Depotwahl und Informationsquellen sorgfältig prüfen.

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