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Autounfall wegen Verkehrsspiegel

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image] An einer Kreuzung ereignete sich ein Verkehrsunfall, weil der dort angebrachte Verkehrsspiegel wegen eines Einknicks der Halterung das Straßenbild nicht korrekt widerspiegelte. Der Mastknick war fünf Tage zuvor bei einem Unfall entstanden, einen Tag später wurde die Straßenbaubehörde darüber informiert. Der Fahrer eines der verunfallten Fahrzeuge forderte vom Land als Straßenbaulastträger Schadensersatz, da es seiner Meinung nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Schließlich musste das Oberlandesgericht Saarbrücken den Rechtsstreit entscheiden.

Die Richter erklärten zunächst das Land als Träger der Straßenbaulast für den Verkehrsspiegel für zuständig. Ihre Kontrollpflicht erstreckt sich nicht nur auf Straßen, sondern auch auf alle am Straßenrand befindlichen Einrichtungen. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf die Substanz des Verkehrsspiegels, sondern auch auf seine Funktionsfähigkeit. Allerdings ist die Behörde nicht dazu verpflichtet, tägliche Kontrollen auf den Straßen durchzuführen. Sie muss ihrer Kontrollpflicht nachkommen, soweit es ihr zumutbar ist. In Anbetracht, dass der Mast nur einige Tage zuvor beschädigt worden und der Knick kaum erkennbar war, entschieden die Richter zugunsten des Landes und wiesen die Berufung des Autofahrers zurück.

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil v. 04.05.2010, Az.: 4 U 272/09 – 76; 4 U 272/06)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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