​Beschuldigtenstatus: Reden ist Silber, Schweigen ist ​Gold

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Es gibt Situationen im Leben, in denen es besser ist, sich erst einmal zu sammeln. Das gilt auch für die Situation, in der man einer Straftat beschuldigt wird. Wenn die Polizei vor der Tür steht, ist das leichter gesagt als getan.


Warum ist es dennoch wichtig, zunächst zu schweigen und dies bis zum Gespräch mit einem Verteidiger durchzuhalten?



1. Alles, was Sie sagen, kann bei einer kurzen Vernehmung vor Ort falsch protokolliert werden.

2. Vernehmungen, die auf der Dienststelle aufgenommen werden können, werden durch Beamte durchgeführt, die die Akte gut kennen. Sie jedoch kennen die Akte nicht. Dies kann für Überraschungen sorgen. Dadurch können Widersprüche entstehen, selbst wenn Sie diese einst nicht beabsichtigt haben. 

3.  Lügen macht in der Praxis wenig Sinn. Man muss die Vernehmungsbeamten nicht für dumm verkaufen. Niemand hat Lust auf eine Vernehmung, bei der man am Ende nur den Kopf schütteln kann. Dann lieber schweigen und später die Möglichkeiten ausloten. 

4. Manchmal handelt es sich um einen Strafvorwurf im Bereich der geringen Kriminalität. Hier gibt es viele Möglichkeiten, wie man selbst bei einem nachweisbaren Vorwurf, aus der Situation durch eine Einstellungsanregung herauskommen kann. Dafür ist sodann oft auch keine Einlassung von Ihnen zum Tatvorwurf notwendig. 

Als erfahrene Strafverteidigerin kennt man die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153, 153a StPO. Diese wird man ausdrücklich anregen, um dem Mandanten die Fortsetzung des Strafverfahrens zu ersparen.


5. Es kann sein, dass die Beweislage so dünn ist, dass eine Vernehmung nicht notwendig gewesen wäre oder die Situation sogar verschlechtert hat.

6. Eine Einlassung kann jederzeit erfolgen, auch nach Akteneinsicht durch einen Verteidiger. Dieser kann für Sie eine kontrollierte Einlassung abgeben. Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen auch dazu raten, wenn dies zur Strategie passt. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls.


Für eine gute Verteidigungsstrategie ist es sehr hilfreich, wenn Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Das hält alle Optionen für die Strategieentwicklung offen. So können Sie bereits aktiv dazu beitragen, dass ein Strafverteidiger Ihnen später mit allen rechtlichen Möglichkeiten zur Seite stehen kann.


Ihre Fachanwältin für Strafrecht 

Marielle Schmöe

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