ChartDigital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Handelsplattform ChartDigital werden unter der Domain chartdigital.de auf der Homepage der Firma ChartDigital verschiedenste Handelsgeschäfte für Anleger angeboten.

So könnten Anleger mit Währungspaaren (Forex) und mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Indizes und Aktien handeln sowie mit Kryptowährungen.

Als Büroadressen benennt die Firma ChartDigital zwei Adressen. Einmal soll sich in Luxemburg unter der Adresse: 38 Grand-Rue, 1660 Ville-Haute, Luxembourg, ein Büro befinden. Das Hauptquartier der Firma ChartDigital befindet sich angeblich in Großbritannien unter der Adresse: 21 Park Royal Rd, London NW10 7LQ, United Kingdom.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur davon abraten, Kapital über die Handelsplattform ChartDigital anzulegen.

Zunächst einmal fehlt ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma ChartDigital sind. Auch die Rechtsform, unter der die Firma ChartDigital betrieben wird, wird nicht benannt.

Darüber hinaus fehlt auch ein Hinweis auf eine Betreibergesellschaft der Firma ChartDigital. Eine entsprechende Betreibergesellschaft wird nicht benannt. Handelsplattformen, wie die Firma ChartDigital, werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten bzw. betrieben.

Ein ganz entscheidender Gesichtspunkt, warum eine Anlage über die Firma ChartDigital nicht erfolgen sollte, ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma ChartDigital keine Genehmigung erteilte, in Deutschland über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma ChartDigital verstößt deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG), sie ist unreguliert und handelt unerlaubt.

Hierbei handelt es sich auch um keine Ordnungswidrigkeit oder um ein Kavaliersdelikt. Entsprechende Verstöße können in Deutschland gemäß § 54 KWG sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Verantwortliche von unregulierten Plattformen können zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Die Firma ChartDigital verfügt offensichtlich auch in keinem anderen Land über eine entsprechende Genehmigung. Im Rahmen des Internetauftritts findet sich kein Hinweis auf eine Genehmigung durch eine andere Aufsichtsbehörde oder eine entsprechende Registrierung.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ChartDigital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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