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Daniel Wellington Abmahnung durch Kanzlei Luther

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Die Anwaltskanzlei Luther aus Köln hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der Daniel Wellington AB aus Schweden (Stockholm) abgemahnt. Angeblich soll unsere Mandantin die Markenrechte von Daniel Wellington verletzt haben.

Bei dem Unternehmen Daniel Wellington AB handelt es sich um einen Hersteller von Herren- und Damenuhren. Das Unternehmen ist auch Inhaber der Wortmarke "Daniel Wellington" und einer Wort-Bildmarke "DW" (wobei das D spiegelverkehrt geschrieben ist), welche beide beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen seien. Wegen angeblich gefälschter Uhren sei die Daniel Wellington AB zuvor gegen das Unternehmen T... & J... UG gerichtlich vorgegangen. Dieses Unternehmen habe sodann die Auskunft erteilt, dass unsere aktuelle Mandantschaft Uhren abgekauft habe. Die Anwälte Luther gehen laut Abmahnung davon aus, dass unsere Mandantschaft diese angeblich erworbenen Uhren angeblich weiterverkauft haben könnte. Aus diesem Grund läge - soweit diese Annahmen zuträfen - eine Markenrechtsverletzung i.S.d. Art. 9 UMV, §§ 4, 14 MarkenG und eine Rufausbeutung nach § 4 Nr. 3 UWG und § 6 Abs. 1 UWG vor. Unsere Mandantschaft habe durch den angeblichen Verkauf angeblich gefälschter Uhren die Markenrechte an dem Zeichen "Daniel Wellington" und der Wort-Bildmarke "DW" verletzt.

Geltend gemachte Ansprüche:

Daher verlangen die Luther Anwälte im Auftrag von Daniel Wellington die

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
  • Erteilung einer Auskunft zur Bezifferung eines konkreten Schadensersatzbetrages und die
  • Kostenerstattung der Anwaltskosten i.H.v. 1.953,90 €

Wie wir die Abmahnung einschätzen:

Bitte ignorieren Sie eine Abmahnung nicht. Dann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Reagieren Sie jedoch auch nicht ungeprüft selbst. Insbesondere können vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals ein Schuldeingeständnis darstellen und eine Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zumindest erschweren. Lassen Sie eine Abmahnung unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Für den Bereich des Markenrechts ist dies ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen von Daniel Wellington bereits gut. Wir haben mehrfach in der Vergangenheit hiergegen schon verteidigt. Sehen Sie sich gerne unsere entsprechenden Beiträge in unserem Abmahnblog an.

Schauen Sie sich auch unseren Videobeitrag von Kanzleiinhaber, Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Jan B. Heidicker an. Darin erläutert er, worauf es im Falle einer Abmahnung entscheidend ankommt!

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

 Ihr Vorteil:

  • spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung
  • persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn
  • bundesweite Vertretung
  • unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.


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