Geblitzt: Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, km 27,7, FR Bingen- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann sind hier die Erfolgschancen für einen Einspruch sehr gut. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgerätes vom Typ PoiScan Speed werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. 

Die Arbeitsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter und werden von den ankommenden Fahrzeugen zum Gerät zurückreflektiert. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Bereichnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die sehr lange Messstrecke verursacht eine ungeplante Strahlenauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse und eine massive Verfälschung der Messdaten. Dies tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsanzeigen falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Die Folge ist, dass in diesen Fällen kein sicherer Beweis vorliegt, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Außerdem wird beim Aufbau der Messsensor nicht immer exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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