Geblitzt in Frechen, A 4, km 056,100, RF Heerlen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Rhein- Erft- Kreises wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren und eventuell einen Punkt oder ein Fahrverbot in Kauf nehmen, lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist so groß, dass dies der Hauptgrund ist, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Messgerät sendet Laserimpulse aus, welche auf der Autobahn einen Bereich von 75 Meter erfassen. Die darin befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, mit deren Hilfe die für diese Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt wird. Auf dieser Grundlage findet eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie verursacht eine nicht beabsichtigte Auffächerung der Strahlen und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon dieser einzige Fehler bei etwa jeder zweiten Messung falsche Messergebnisse verursacht. Außerdem treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Sehr oft wird beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wird festgestellt, dass in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlt, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine und unvollständige Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema