Geblitzt: Rieplos, Rieploser Hauptstraße, in Fahrtrichtung BAB 12, / ASS Storkow- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Oder-Spree wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn die Einstellungsquote nach einem Einspruch liegt hier weit über dem üblichen Durchschnitt. Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit des an dieser Stelle eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ TraffiStar S 350.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von ankommenden Fahrzeugen zum Sensor zurückgeworfen. Dadurch werden Daten gewonnen, die ein Bestimmen der für diese Strecke notwendigen Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Liegt diese über dem eingegebenen Grenzwert, wird die Kamera ausgelöst.

Aber diese scheinbar einfache Messmethode hat große Schwächen. So führt die sehr lange Messstrecke zu einer nicht gewollten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse und Verfälschung der Messwerte. Diese Störung tritt so häufig auf, dass schon allein wegen ihr jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch treten vermehrt Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu weit überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung ungültig, darf die Messung nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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