Infinus und Future Business KG – Versicherungsrechtliche Gesichtspunkte

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In den Angelegenheiten um die Infinus, die Future Business KG aA, Dresden, und u.a. könnten auch mindestens drei Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden. Deren Einstandspflicht ist im Ergebnis ein tragendes Fundament der Haftung, da die unzureichenden Compliancekontrollen ursächlich für den Schaden gewesen sind. Es gilt wegen der Erschöpfung der Deckungssumme das Windhundprinzip. Wer zuerst seinen Anspruch durchsetzt, erhält zuerst das Geld. Eine gleichmäßige Verteilung der Deckungssumme wie in einem Insolvenzverfahren findet nicht statt. Der Auslegung zugänglich ist aber der zeitliche und sachliche Umfang der Deckungssumme unter Berücksichtigung von Transparenz und Überraschungsverbot bei Versicherungsklauseln. 

Direktanspruch gegen Versicherung eventuell

Ab dem 01.01.2008 gibt es einen Direktanspruch gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei einem Insolvenzantrag oder bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners für Versicherungsfälle ab dem 01.01.2008. Diese Konstellation läge hier erst vor, wenn über die Infinus als Haftungsdach selbst die Insolvenz beantragt werden würde. Bis dahin ist im Grundsatz ein Feststellungsanspruch gegen die Versicherung als Direktanspruch neben dem Schadensersatzanspruch gegeben, Urteil des Landgerichts Hannover vom 8. März 2012, 8O 85/10.

Wird über das Vermögen eines Schuldners in diesem Komplex das Insolvenzverfahren eröffnet, zieht der Insolvenzverwalter für Versicherungsfälle vor dem 01.01.2008 die Versicherungsforderung ein und kehrt sie an die versicherten Gläubiger aus - im Grundsatz jedenfalls dann, wenn er Erfolgsaussichten bejaht.

Meldepflicht des Dritten

Nach § 158e VVG gibt es eine Meldepflicht des Dritten gegenüber der Pflichtversicherung. Sie dauert zwei Wochen, grundsätzlich jedenfalls. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Ausschlussfrist.

Versicherung für Vermittler

Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer, der einem Kapitalanlagenvermittler Versicherungsschutz gegen Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts versprochen hat und ihm Rechtsschutz gegen Schadenersatzklagen seiner Kunden verweigert, ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer von den Verpflichtungen aus den von ihm geschlossenen gerichtlichen Vergleichen freizustellen, wenn die Ansprüche u.a. auf positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrags gestützt waren und der Versicherungsnehmer die Kunden bei der provisionspflichtigen Vermittlung von Anteilen an einem Immobilienfonds betreffend einen Flughafenparkplatz in den USA nicht über die fehlende Baugenehmigung aufgeklärt hat. Es steht der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers nicht entgegen, dass weitere von den Kunden geltend gemachte Pflichtverletzungen, etwa unzutreffende Voraussagen über die künftige Entwicklung des Objekts (Gewinnerwartungen oder Renditen) und unzureichende Bonitätsprüfung, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (Tenor des OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.1.2001 - 4 U 138 / 00, rkr. nach Nichtannahmebeschl. d. BGH v. 28.11.2001 - IV ZR 68 / 01).

So dürften auch die vorliegend gefundenen Konstellationen zu werten sein.

Serienschadensklausel unwichtig - individuelle Lage ist von Bedeutung

Die so genannte Serienschadensklausel bei den Vermögensschadenshaftpflichtversicherern ist dann unschädlich, wenn die Besonderheiten der jeweiligen Beratung in den Vordergrund gerückt werden. Ein Anlagevermittler schuldet jedem einzelnen Anlageinteressenten eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Exploration und dabei richtige und vollständige Informationen über die Umstände, die für den jeweiligen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1981 - IVa ZR 286 / 80, NJW 1982, 1095). Jede Schlechterfüllung einzelner selbstständiger Beratungsverhältnisse begründet einen Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben kann, gleichviel, ob die Pflichtverletzungen auf derselben Fehlvorstellung über den Beratungsumfang beruhen und Beteiligungen an demselben Anlageobjekt betreffen. Das lässt die einzelnen Verstöße nicht zu einem Dauerverstoß werden, für den trotz mehrerer Geschädigter Versicherungsschutz nur einmal bedingungsgemäß zu gewähren ist (BGH, Urt. v. 17.9.2003 - IV ZR 19 / 03, NJW 2003, 3705 m. Anm. Gräfe, 3673). Wegen ihrer Überraschungswirkung hält der Bundesgerichtshof Serienschadensklauseln für zweifelhaft.

Vorsatz ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund

Maßgeblich dürfte die anlegerfreundliche Sichtweise sein, dass ein Vorsatz den Tatbestand eines fahrlässigen Handelns nicht verdrängt. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. April 2011 - 20 U 10/11 - muss der haftungsausschließende Vorsatz bei der Herbeiführung eines Versicherungsfalles nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung umfassen, sondern auch die Verletzungsfolgen. Dieser Entscheidung kam eine wesentliche Leitfunktion zu.

Interessensgemeinschaft

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, führt bundesweit die meisten Prozesse für Anleger wegen Schuldverschreibungen mit einem speziellen Schwerpunkt in Dresden. Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei informieren können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 0172/4107745 melden.


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