Life Forestry Switzerland AG verstößt gegen geltendes Recht und muss Anleger entschädigen

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Die Life Forestry Switzerland AG hat in Deutschland Vermögensanlagen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt angeboten und verstieß damit gegen das Vermögensanlagengesetz. Die BaFin hat daraufhin dem Unternehmen untersagt, in Deutschland Geld einzuwerben. Stiftung Warentest hat vor den hohen Risiken der Teakinvestment-Angebote dieses Unternehmens gewarnt. Es gab Gerichtsurteile, die bestätigen, dass die Life Forestry Switzerland AG zur Rückzahlung von Investitionen an die Kläger inklusive Zinsen verpflichtet ist. Deutsche Landgerichte haben die Zuständigkeit der deutschen Justiz bestätigt. Betroffene Anleger werden aufgefordert, spezialisierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren, um ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

Die Life Forestry Switzerland AG hat Vermögensanlagen in Deutschland ohne Verkaufsprospekt angeboten, was gegen das Vermögensanlagengesetz verstößt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Unternehmen wegen dieses Verstoßes untersagt, in Deutschland Geld einzusammeln. 

Die Stiftung Warentest warnt seit langem vor den Teakinvestment-Angeboten dieses Unternehmens und betont die hohen Risiken solcher Anlagen. Es gab rechtliche Auseinandersetzungen, bei denen das Unternehmen zur Rückzahlung von Investitionen verurteilt wurde

Gerichtsurteile bestätigen Zuständigkeit der deutschen Justiz und Rückzahlung

Mehrere deutsche Landgerichte haben bereits geurteilt, dass die Life Forestry Switzerland AG vor deutschen Gerichten verklagt werden kann.  Die Urteile bestätigen, dass die Life Forestry Switzerland AG Kläger eingezahlten Kaufpreis mit Zinsen zurückzahlen muss. 

Anleger müssen handeln

Die deutschen Anleger, die von der Life Forestry Switzerland AG getäuscht wurden, müssen jetzt tätig werden. Sie sollten auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierte Anwälte aufsuchen, um ihr investiertes Kapital zu retten. 

Widerrufsrechte, Schadensersatz und Kündigungsmöglichkeiten

Möglich sind Widerrufsrechte der Anleger nach dem Fernabsatzgesetz sowie Schadensersatzansprüche und Kündigungsrechte. Rechtsanwalt Johannes Goetz, Anwalt  und Partner der Kanzlei Klamert & Partner PartGmbB ist seit über 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat bereits viele Urteile gegen Schweizer Investmentfirmen erfolgreich erstritten. 

Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. 


Foto(s): Von Fährtenleser - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49090695


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