Nacktbilder weitergeleitet? Entschädigung folgt

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In diesem unglaublichen Fall aus der Kategorie „Peinlichkeiten aller Art“ musste eine Dame 2.500€ Entschädigung zahlen für das Weiterleiten eines Nacktbildes des Kollegen. Es handelt sich um eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 08.08.2023 (Az: 8 Sa 332/22). Das ist moralisch eindeutig zu missbilligen, aber es kann eben auch teuer werden oder sogar arbeitsrechtliche Folgen haben.  

Und es wurde richtig teuer… so viel können wir vorab verraten.  


Der Fall 

Zwischen zwei kaufmännischen Angestellten, die sich ein Büro, beim Arbeitgeber teilen, herrschten verschiedene Streitigkeiten. Um sich zu rächen, leitete die Kollegin intime Fotos ihres Kollegen an Dritte ebenfalls am Arbeitsplatz beschäftigte weiter. Die Fotos waren von einer Exfreundin des Kollegen in einer Facebook Gruppe gepostet. Es handelt sich dabei um Screenshots eines Videos mit erotischem und teilweise sogar pornografischem Inhalt.  

Der Kollege war zum Zeitpunkt des Postens in der WhatsApp Gruppe psychisch labil und seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangte rund Schadensersatz. 


Die Entscheidung 

Das Gericht stellt klar der Kollege kann Schadensersatz verlangen. Begründet wurde dies damit, dass das Persönlichkeitsrecht des Kollegen erheblich verletzt. Das Veröffentlichen oder Weiterleiten von erotischen und sogar pornografischen Nacktfotos verletzt die Intimsphäre. Der Entschädigungsanspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Grundrecht der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG).  

Dieser Anspruch setzt allerdings einen besonders schwerwiegenden Eingriff voraus. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. In diesem Fall bewertete das Gericht die Umstände zulasten der Kollegin. Ihr Motiv war es den Kollegen bloßzustellen, zu erniedrigen und zu demütigen. 


Das Fazit 

Niemand hat das Recht Fotos, ohne die Zustimmung des Abgebildeten, zu veröffentlichen oder anderen zur Verfügung zu stellen. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen.  

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