Novoricon – Vorsicht unseriös

  • 3 Minuten Lesezeit

Mit novoricon.com gibt es eine weitere Internethandelsplattform, über die für Anleger u. a. Anlagen in Form von Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien oder Indizes, sowie Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen möglich sein soll.

Novoricon Trade beschreibt sich auf seiner Webseite als führender Finanzdienstleister, der Händlern weltweit eine Vielzahl von Finanzinstrumenten als CFDs anbietet. Die intuitive Handelsplattform würde einen Zugang zu den dynamischsten und volatilsten Märkten über Desktop, Smartphone oder Tablet ermöglichen.

Auch wird ausgeführt, dass man danach strebe, den Kunden zu helfen, das Maximum aus dem Online-Handel herauszuholen und einen Zugang zu essenzieller Liquidität zu bieten und Risiken effektiv zu managen und das fundiertes Fachwissen, fortschrittliche Technologie und ein beispielloses Netzwerk ein unvergleichliches Handelserlebnis ermöglichen würden.

Mangelnde Erlaubnis der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) 

Auf der Internetseite wird dargestellt, dass Novoricon seinen Sitz in Wien, Österreich, habe. Allerdings verfügt die Plattform bzw. deren Betreiber über keine Genehmigung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Erbringen der angebotenen Anlagen für Anleger in Österreich.

Auch fehlende Erlaubnis der BaFin 

Soweit über die Plattform auch Anlegern in Deutschland u. a. CFDs oder Forex-Geschäfte angeboten werden, handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen, etwa um einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wenn derartige Wertpapierdienstleistungen in Deutschland offeriert werden, benötigen die Betreiber aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin), die unseres Wissens nicht gegeben ist.

Sonstige Warnanzeigen für Anleger

Auf der Webseite ist zwar ein Impressum vorhanden. Dies entspricht aber nicht den deutschen gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere ist auch nicht erkennbar, wer die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft sind.

Auch die fehlenden Genehmigungen und die fehlende Aufsicht durch die BaFin und die FMA sollten Anleger zur Vorsicht mahnen.

Außerdem sind auch Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) hochkomplex und diese Anlage und auch Forex-Geschäfte sind mit hohen Verlustrisiken, auch etwa wegen einer Hebelwirkung, verbunden.

Optionen für Anleger von Novoricon 

Beim Erbringen von Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin an Anleger in Deutschland kann sich für Investoren ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Falls Sie ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt bekommen oder eine Rückzahlung von weiteren Investitionen abhängig gemacht wird, sind auch andere deliktische Ansprüche denkbar.

Falls Sie Kapital bei Novoricon angelegt haben und sich Schwierigkeiten ergeben, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, um Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen, das investierte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei hilft Ihnen auch bei der Beweissicherung und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 17.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema