Plus Token: Weiterhin keine Neuigkeiten! Was sollten Anleger jetzt tun? Anwälte informieren

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Anleger des asiatischen Wallet-Betreibers Plus Token haben immer noch keine Neuigkeiten, wie und ob es dort überhaupt weiter geht, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Den Anlegern wurden zwar hohe monatliche Renditen von 6 bis 18 % pro Monat (!) in Aussicht gestellt, die unter anderem im Arbitragehandel und dem Handel mit Kryptowährungen erzielt werden können sollten. Seit einigen Monaten teilen die Anleger jedoch mit, dass sie keine Gelder mehr aus ihrer Wallet abheben können.

Zwar gab es immer wieder beschwichtigende Aussagen von Plus Token-Vertriebspartnern und anderen Personen, dass lediglich Serverprobleme für die Auszahlungsprobleme verantwortlich sein sollten, und, dass es mit „Plus Token bald weitergehen“ würde.

Doch auch heute noch (Mitte Januar 2020) berichten immer noch zahlreiche Anleger, dass sie nicht an die Gelder in ihrer Wallet kommen.

Inzwischen machten sich im Internet Gerüchte breit, dass bei Plus Token ein sog. „Exit Scam“ stattgefunden haben soll, die Betreiber also mit den Anlegergeldern verschwunden sein sollen oder auch ein „Hack“ durchgeführt worden sein soll und weiterhin, dass inzwischen Verantwortliche auf Vanuatu verhaftet worden sein sollen oder sogar, dass inzwischen chinesische Behörden Gelder sichergestellt hätten, teilweise ist hierbei sogar von Geldern im Bereich von ca. 3 Mrd. US-Dollar die Rede.

Beunruhigend sind auf jeden Fall die Aussagen von Anlegern, die mitteilen, dass der Private Key des Zielwallets nicht ihnen gehört haben soll, sondern dieser von Anfang an Plus Token gehört haben soll.

Betroffene sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend fachanwaltliche Schritte einleiten, und prüfen lassen, ob wirklich Betrug hinter Plus Token steckt oder nicht. Sollten in der Tat Gelder von chinesischen oder anderen Behörden in großem Umfang sicher gestellt worden sein, so wäre dies natürlich eine sehr gute Nachricht für betroffene Plus Token-Anleger, denn so könnte von den Anlegern versucht werden, hierbei im Wege der sog. „Rückgewinnungshilfe“ auf diese Gelder zuzugreifen.

Allerdings sollten Anleger hier auch nicht zu lange warten, da bei der Rückgewinnungshilfe das sog. „Prioritätsprinzip“ gelten könnte.

Sollten sich die Vorwürfe gegen die Verantwortlichen bestätigen, hätten die Anleger selbstverständlich auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen wegen unerlaubter Handlung oder Betrug gem. § 826 BGB oder § 823 II BGB i. V. m. § 263 StGB nach deutschem Recht. Auch in Asien dürfte die Rechtslage ähnlich sein.

Sollten die Behörden schon eventuelle Verantwortliche „dingfest“ gemacht haben können, so wäre auch dies eine gute Nachricht für Plus Token-Anleger, da auch somit eventuell bei den Verantwortlichen „vollstreckt“ werden könnte, was ebenfalls überprüft werden sollte.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weisen Betroffene darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein Tätigwerden übernehmen. Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für die Anleger.

Fazit: Betroffene Plus Token-Anleger sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB nicht auf die „lange Bank schieben“ lassen, oder weiteren Vertröstungen trauen, sondern umgehend fachanwaltlich abklären, welche Möglichkeiten sie haben und wie der Stand bei Plus Token wirklich ist. 

Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Anlegerschutz tätig sind.


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