Rechte älterer Menschen - Seniorengerechtigkeit und Hinweispflicht nach § 49 b Abs. 5 BRAO -

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Ältere Menschen sind weltweit der am stärksten wachsende Bevölkerungsteil in Europa. Die Herausforderungen des demografischen Wandels werden zwar allgemein wahrgenommen, leider aber zu wenig unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert. Ältere Menschen werden im Menschenrechtsschutzsystem immer noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Deutschland befindet sich in einem Alterungsprozess. Der Anteil der jüngeren Personen verringert sich stetig, während der Anteil der Menschen über 50 Jahren wächst. Die Gruppe der über 50-jährigen macht rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus.  Im Jahr 2050 wird die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre und ein Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Diese Entwicklung lässt sich durch die abnehmende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung erklären. Der Altersaufbau der Bevölkerung wandelt sich von der ursprünglichen Form einer Pyramide zu einem Pilz. Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich ältere Menschen im Durchschnitt 10-15 Jahre jünger fühlen als es ihr kalendarisches Alter aufweist. Dank Ersparnissen, eigenen Immobilien und Altersvorsorgen haben Senioren laut Statistiken sogar viermal so viel Geld zur Verfügung als Menschen im mittleren Alter.

Seit dem 01.07.2004 gilt für Rechtsanwälte gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO eine Hinweispflicht auf die Anwaltsgebühren. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Rechtsanwalt den Mandanten vor Übernahme des Auftrags über die Gebühren informieren muss, wenn sich diese nach dem Gegenstandswert richten. Nach der Rechtsauffassung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 2006 besteht für Verfahren in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialgerichtlichen Streitigkeiten diese Hinweispflicht allerdings nicht, da hier eine Betragsrahmengebühr anfällt.

Wir unterstützten Senioren, die von ihren eigenen Rechtsanwälten nicht ausreichend über die Anwaltsgebühren im Vorfeld informiert werden oder überraschend hohe Anwaltskosten auferlegt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dr. Shahram Iranbomy 

Rechtsanwalt

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Foto(s): Seniorengerechtigkeit Rechtsanwalt für Antidiskriminierung und Menschenrechte


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