Rückforderung von Krankengeld nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

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Bei einer längeren Erkrankung ist es für einen Versicherungsnehmer nicht eindeutig, ob er „nur“ arbeitsunfähig erkrankt ist oder bereits berufsunfähig ist. Die Frage ist jedoch relevant, ob ihm Krankentagegeld oder bereits Berufsunfähigkeitsversicherung zusteht.

 Wenn das Krankentagegeld zuerst bezahlt wird, der Versicherer jedoch Berufsunfähigkeit feststellt, kann das Krankentagegeld später zurückgefordert wird. Muss der Versicherungsnehmer das Krankentagegeld zurückzahlen?

Krankentagegeld

In der Regel beziehen die privat versicherten Versicherungsnehmer zuerst Krankentagegeld. Die Berufsunfähigkeit wird oft Monate später von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung festgestellt. Es könnte unter Umständen zu einem erheblichen Rückforderungsanspruch des Versicherers kommen.  

Berufsunfähigkeit ist in den Versicherungsbedingungen definiert und liegt in der Regel vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozenten erwerbsunfähig ist.

Die Beurteilung, ob die versicherte Person berufsunfähig oder „nur“ arbeitsunfähig ist, kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Ein entsprechender Befund kann z.B. von einem behandelnden Arzt oder einem Sachverständigen erhoben werden.  Es kommt dabei auf die notwendige Prognose der Erwerbsunfähigkeit auf „nicht absehbarer Zeit“.

Eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit ist unzulässig, weil die Prognose nicht nachgeholt werden kann. Es kommt jedoch nicht auf die Kenntnis des Versicherungsnehmers, sondern auf die Prognose selbst an.

Berufsunfähigkeit

Es lohnt sich daher während einer längeren Erkrankung  mit dem behandelnden Arzt im Gespräch zu bleiben, um eventuell selbst zu wissen, ab wann die Ansprüche bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angemeldet werden müssen.

Die Erwerbsminderungsrente schließt die Krankentagegeldzahlung nicht zwingend aus.

Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente führt in der Regel zur Rückzahlung von Krankentagegeld. Lassen Sie die Aufforderung, das Krankentagegeld zu erstatten, anwaltlich prüfen!

Liegen dem Versicherer keine medizinischen Befunde vor, die Berufsunfähigkeit für den fraglichen Zeitraum bestätigen, ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. Eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung ausgeschlossen. OLG Hamm hat z.B. entschieden, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente durch die private Lebensversicherung keine Berufsunfähigkeit im Vertragsverhältnis mit dem Krankentagegeldversicherer begründet. Im Vertragsverhältnis mit dem Krankentagegeldversicherer ist auf den medizinischen Befund und die geltenden Versicherungsbedingungen abzustellen.

Wir unterstützen Sie gerne.

Frau Rain Kleyman ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und unterstützt Sie in Ihren versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Ihrer privaten Krankenversicherung. Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer. Sprechen Sie uns an. Gerne übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.



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