SkyTelekom e.K. Urheberrecht – Abmahnung Produktfotografien durch KVLegal

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Vor Kurzem erhielten wir die Abmahnung der SkyTelekom e.K. Dieser sei Händler und Dienstleister für Telekommunikationsanlagen. Zur Bewerbung seiner Produkte habe ein professioneller Fotograf Produktfotografien angefertigt. An diesen Fotografien habe er sich die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen lassen.

Was wirft die SkyTelekom dem Abgemahnten vor?

Die Fotografien seien als Lichtbildwerke i. S. d. UrhG geschützt. Auf der vom Abgemahnten betriebenen Webseite habe er die gleichen Produkte wie SkyTelekom angeboten und drei Produktfotografien zur Illustration verwendet. Diese Verwendung im geschäftlichen Verkehr sei jedoch ohne die Zustimmung der SkyTelekom erfolgt. Somit habe der Abgemahnte die ausschließlichen Nutzungsrechte gem. der §§ 15, 19a, 31 Abs. 3 UrhG verletzt. 

Was sind die Forderungen?

Die KVLegal Rechtsanwälte aus Berlin vertreten SkyTelekom rechtlich. Die Abmahnung enthält eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese solle der Abgemahnte fristgemäß abgeben. Es ergäben sich zudem Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen die Abgemahnten. Nachdem er Auskunft bzgl. der Art und Weise der Nutzung der Fotos erteilt habe, werde  erneut auf den Abgemahnten zurückgekommen.

Die ebenfalls zu zahlende Verfahrensgebühr richte sich nach einem angesetzten Gegenstandswert i. H. v. 6000 € pro Fotografie.

Unser Rat nach Erhalt einer Abmahnung

Eine Abmahnung, in der Ihnen die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen wird, enthält meist eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zu einem künftigen Verhalten und ggf. zur Anerkennung von Ansprüchen. Sie sollten diese Erklärung nicht ohne eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt unterzeichnen. Denn ein Fachanwalt hat in dem konkreten Rechtsgebiet Erfahrung durch zahlreiche Fälle dieser Art. Ob z. B. ein Kontakt zur Gegenseite sinnvoll ist oder eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, kann ein Fachanwalt am besten beurteilen. 

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie den passenden Fachanwalt für die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche. Die juristischen Herausforderungen im Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht können wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht fachkundig meistern. Bereits seit 2007 sind wir in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z. B. Designrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z. B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z. B. Internetrecht) spezialisiert. Unsere Kenntnis erstreckt sich auf das Rechtsgebiet, aber auch auf die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen.

Unsere kostenlose Ersteinschätzung können Sie gerne in Anspruch nehmen, indem Sie uns die Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen können wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah besprechen. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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