4 Fachanwälte in Kronach
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Wagler Fachanwälte,
Turnstraße 6, 96317 Kronach
6982.1832914463 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Fachanwältin in Kronach
(08.02.2024)
In meinem Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber konnte ich keine bessere Anwältin erwischen. Absolut top und …
Rechtsanwaltskanzlei Christian Mitter,
Johann-Knoch-Gasse 6, 96317 Kronach
6981.9542105208 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt in Kronach
sehr schnelle Terminvergabe
Die Mitarbeiter der Kanzlei haben sich viel Zeit genommen für mein Anliegen und waren …
(22.04.2024)
aus 40 Bewertungen
Wagler Fachanwälte,
Kronachallee 8, 96317 Kronach
6982.1207355192 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt in Kronach
Wir wurden gut Beraten und haben uns gut Aufgehoben gefüllt. Konnten uns jederzeit mit unseren Fragen an die Kanzlei …
(08.05.2023)
aus 8 Bewertungen
Kanzlei Frank Hübner,
Johann-Knoch-Gasse 18, 96317 Kronach
6981.9785245563 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Verkehrsrecht
Fachanwalt in Kronach
(17.04.2024)
Super
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Kronach?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Kronach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Kronach zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Kronach! -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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