1.096 Anwälte für ALG II | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Brandenburger
sehr gut
Kanzlei Karin Brandenburger, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8153647624 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Brandenburger
aus 10 Bewertungen Frau Brandenburger ruft zurück, hört sich Sorgen und Probleme an. Ihre Kompetenz ist phenomenal. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Kanzlei Felsmann, Körnerstraße 2, 24103 Kiel 6686.735993299 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Felsmann
(12.11.2013) Sehr empfelenswert.Eine große Hilfe in schwierigen Lebenslagen
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Henkel bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Körzinger
Kanzlei Körzinger, Johann-Schüßler-Str. 6, 63864 Glattbach 6860.8225788477 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Körzinger im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
(24.05.2024) Wurde bezüglich Sozialrecht Beraten. Hat sich Zeit genommen um alles zu erklären.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Hauser Rechtsanwälte GbR, Engerstraße 16, 47906 Kempen 6619.949123581 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina Kuhnen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen In einem Verkehrsunfall - Auto kolledierte mit EByke - wurde ich mit allen Rechtsmitteln absolut kompetent von einer … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
sehr gut
Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
Rechtsanwaltskanzlei Uzunkol, Oberhausener Str. 164-166, 45476 Mülheim an der Ruhr 6642.4683582547 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
aus 40 Bewertungen Die beste Anwältin der Welt. Einfach nur weiter empfehlen. Vielen Dank (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Kalweit & Kraußlach Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Faustgäßchen 4, 99084 Erfurt 6922.3237738782 km
Schwerpunkt: Strafrecht und Arbeitsrecht - Verhalten im Notfall: Keine Panik, Keine Angaben, Kontakt zum Anwalt aufnehmen Notfallnummer: 01787568060
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Kalweit ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Die Frau kalweit hat mir sehr geholfen in meiner Angelegenheit . Kann ich nur weiterempfehlen. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kaske
Rechtsanwalt Christian Kaske
Kaske & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Weißer Berg 5, 56567 Neuwied 6732.2081857373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kaske ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(02.11.2022) Habe eine direkte Antwort bekommen. Danke .. Deshalb die Bewertung. Gruß Frau Brigitte Both
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.3700681929 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyne Tietjen
Rechtsanwältin Evelyne Tietjen
Kanzlei Tietjen, Schwegen 5, 27612 Loxstedt 6644.3090859946 km
Erbrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyne Tietjen bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(03.05.2022) 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Lauterbach
Rechtsanwältin Sonja Lauterbach
Lauterbach - Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht, Brunnenstraße 16, 72108 Rottenburg am Neckar 6929.2299991161 km
Gemeinsam für Ihr Recht. Weil es Ihr Recht ist!
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Lauterbach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Tloka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur. bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Benz
Rechtsanwältin Eva Benz
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Eva Benz
(02.05.2024) Meine Krankenkasse hat mittlerweile 2 Mal mein Krankengeld nicht auszahlen wollen. Frau Benz hat jeweils einen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Knopp
Günter Knopp, Burgdorfer Str. 22, 31275 Lehrte 6781.3953777943 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Günter Knopp
aus 8 Bewertungen Für meine Sozialrechtsangelegenheiten hat Herr Knopp und sein Team sich schon zweimal zu meiner vollsten zufeiedenheit … (09.01.2015)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Kanzlei Michail B. Karawer, Leipziger Str. 69, 39112 Magdeburg 6893.3898463908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michail B. Karawer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Altendorfer
Rechtsanwalt Winfried Altendorfer
Rechtsanwalt und Arzt Winfried Altendorfer Kanzlei Altendorfer, Zollergasse 11, 94315 Straubing 7137.4328353078 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Winfried Altendorfer ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Kanzlei Ingmar Warnicke, Mecklenburger Str. 145, 23568 Lübeck 6747.843313503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ingmar Warnicke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
Kanzlei Hermann, Hauptstraße 41a, 77716 Haslach im Kinzigtal 6889.4037262519 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
aus 15 Bewertungen Ein sehr guter Rechtsanwalt tut sehr gut beraten und hilfsbereit. Echt super es ist sehr empfehlenswert (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Büschel
Rechtsanwalt Swen Büschel
Kanzlei Swen Büschel, Margaretenstraße 6, 18057 Rostock 6812.8530296609 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Swen Büschel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Jörgens
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Jörgens
Kanzlei für Sozial-und Medizinrecht, Hospitalstraße 10, 70174 Stuttgart 6930.5589348338 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Jörgens vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 40 Bewertungen Ich habe mich von Frau Jörgens zu jeder Zeit. verstanden und bestens beraten gefühlt. Ich würde bei weiteren Problemen … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff
Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff
Kanzlei Jana Mühlsteff, Wilhelmstraße 65, 52070 Aachen 6630.1029263718 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.