1.096 Anwälte für ALG II | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 42 Bewertungen Herr Hömberg ist telefonisch und auch per mail gut erreichbar und bietet eine kompetente Unterstützung an! Fragen … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
aus 65 Bewertungen Super, daß für den Klienten eine off Label Verordnung durchgesetzt werden konnte. In vielen Fällen ist Cannabis das … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Nord
Rechtsanwältin Christiane Nord
Rechtsanwältin Christiane Nord, Oberfeldstrasse 54, 60439 Frankfurt am Main 6820.2543306792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Nord
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kraus
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Kraus
Kanzlei Melle, Herrenteich 85, 49324 Melle 6694.0255503131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kraus hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Mein Anliegen hat Frau Kraus zur Kenntnis genommen und wird sich darum kümmern . (21.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker
Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susane Zutz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Anwalt Arbeitsrecht & Erbrecht Norderstedt | Rehfeld & Kollegen, Ulzburger Straße 356d, 22846 Norderstedt 6711.4981925602 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Verständnis (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Oliver Siebold
sehr gut
Ebener & Siebold, Rotthauser Str. 5, 45879 Gelsenkirchen 6654.0082089597 km
Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Oliver Siebold ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Herr Siebold ist einer der besten Anwälte wenn es um sozialrecht geht ,diesen kann ich jedem nur empfehlen. Sehr viel … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dillmann
Rechtsanwalt Frank Dillmann
Kanzlei Frank Dillmann, Berliner Str. 14, 69120 Heidelberg 6863.9814164494 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Dillmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Inhestern
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Inhestern vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 163 Bewertungen Herr Inhestern hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt. Es ging so schnell. Ich bin Herrn Inhestern so dankbar … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Fischer
gut
Kanzlei Markus Fischer, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5063660557 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Fischer - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Ich durfte bereits vor 12 Jahren mit Erfolg fachliche und rechtsanwaltliche Unterstützung, im Bereich des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Kanzlei Liliya Velcheva, Steinbachweg 6, 93128 Regenstauf 7096.9082185908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Liliya Velcheva für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(14.04.2020) Ich bin sicher, dass viele Menschen Ihre präzise Arbeitsweise zu schätzen wissen. Frau Velcheva legt ein sehr genaues …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Kanzlei Bagge, Hauptstr. 56, 37412 Herzberg am Harz 6842.8854715244 km
Ihr Recht ist mein Anliegen
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Bagge
(08.11.2018) Habe Endlich einen RA gefunden der für seine Mandant mit denk und auch handeln und nicht nur an sein Honorar denkt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Holfert-Harloff
Kanzlei Ina Holfert-Harloff, Gartenstraße 5, 01796 Pirna 7097.0992951967 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Holfert-Harloff bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Kanzlei Dierkes, Holsterhauser Str. 347, 44625 Herne 6660.326918412 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Dierkes hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kiwitt
sehr gut
Kanzlei Kiwitt, Voedestr. 5, 44866 Bochum 6657.8427159996 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Anne Kiwitt
aus 16 Bewertungen schnell geantwortet (13.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46282 Dorsten 6638.4891615952 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Krause
Kanzlei Detlef Krause, Flensburger Straße 32, 01157 Dresden 7074.3307042773 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Krause - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(05.08.2023) Die Kanzlei Detlef Krause ist uneingeschrängt zu empfehlen. Ob vertrauensvolle Zusammnenarbeit oder Einhaltung der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Wigger
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwälte Petereit, Wilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid 6702.0849301965 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Dominik Petereit – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Maurer
Rechtsanwältin Bettina Maurer
Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen, L14 16-17, 68161 Mannheim 6847.3765530366 km
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Maurer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Schmidt
Kanzlei Julia Schmidt, Mainzer Str. 14, 10247 Berlin 6978.6724413335 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Julia Schmidt
aus 26 Bewertungen Anwältin Julia Schmidt war hilfreich. Auch am Telefon verfügbar. She always gave a good advice, per Email and when … (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.