3.382 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Hein
Rechtsanwältin Verena Hein
Dr. Koos und Kollegen, Weißenburger Str. 8, 63739 Aschaffenburg 6862.4111623329 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Hein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Maître Margot Felgenträger
Kanzlei Margot Felgenträger, 80, Rue Saint Louis en l’Ile, 75004 Paris, Frankreich 6487.004407443 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Rechtsanwältin Frau Maître Margot Felgenträger
(29.06.2023) Maître Margot Felgenträger hat mit mir ein sehr gutes und hilfreiches Erstberatungsgespräch zu meinem Problem geführt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Korbacherstr. 8, 97353 Wiesentheid 6947.1513377203 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Ernstberger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Frau Ernstberger hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben gut aufgehoben zu sein. Frau Ernstberger ist absolut … (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Dreyer
Rechtsanwalt Gerald Dreyer
Dreyer Rechtsanwälte, Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam 6960.915431313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Dreyer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
v.Schultzendorff und Wedemeyer Rechtsanwälte und Notarin, Einzinger Str. 2, 29683 Bad Fallingbostel 6741.3811247276 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(26.12.2023) Ich hoffe,so schnell wie möglich,einen Termin zu bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwälte Raufeisen & Schick, Marktplatz 5, 88471 Laupheim 7006.8381907494 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Schick - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(17.05.2022) .
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
Kanzlei Torsten Thiel, Venloer Straße 8, 40477 Düsseldorf 6648.4649186114 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
aus 120 Bewertungen Für die außergewöhnlich gute Beratung und die aktive, Bearbeitung meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit möchte ich … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wegener ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 64 Bewertungen Toller Anwalt. Habe ihm voll vertraut und er hat Recht behalten. Bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Schnoor
Rechtsanwalt Philipp Schnoor
Rechtsanwalt Philipp Schnoor, Grootsruhe 4, 20537 Hamburg 6722.6686657289 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Schnoor
(13.04.2022) Ich kann diesen engagierten Anwalt zu glatten 100 % empfehlen. Ich kenne keinen besseren Anwalt in Hamburg. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Salge
Rechtsanwalt Michael Salge
S & K Rechtsanwälte, Theaterstr. 7, 31141 Hildesheim 6792.7468908223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Salge
(29.04.2021) Herr Salge hat mir bei einem Unfallschaden erfolgreich geholfen. Die Gegenseite der Versicherung wollte mir 50% des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem
Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem
Rechtsanwaltskanzlei Kliem, Thusneldastr. 31, 50679 Köln 6676.8490852574 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Vogt & Reiners Rechtsanwälte, Schloßstr. 92, 22041 Hamburg 6723.4744353234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Pätzmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(08.04.2021) Seit vielen Jahren hat er mich in einer komplexen Auseinandersetzung als Mieter sehr gut und erfolgreich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
sehr gut
Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Husni Celik
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Schott
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Heiko Schott
aus 10 Bewertungen Herr Schott hat mir in herausfordernden Situationen geholfen, komplexe medizinische Begriffe und Behandlungsoptionen … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwälte Bauer, Dorfner & Bauer, Schlierseer Str. 3, 83714 Miesbach 7156.2408207636 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Bauer
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Peters
Rechtsanwaltskanzlei Peters, Hohes Feld 1a, 15566 Schöneiche bei Berlin 6995.4731729636 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Peters
aus 8 Bewertungen Wir sind mit mit unserer Anwältin sehr zufrieden (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael-Lars Witt
sehr gut
Kanzlei Michael-Lars Witt, Kurfürstendamm 40-41, 10719 Berlin 6971.1208059265 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael-Lars Witt im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen Im Rahmen seiner Möglichkeiten war alles perfekt. (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rapp
Rechtsanwältin Elke Rapp
Rapp Fozouni Pondelik Rechtsanwälte Partnerschaft - RFP-Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 70734 Fellbach 6935.4084123028 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Elke Rapp
(15.09.2022) Frau Rapp geht optimal auf Ihre Klienten ein. Sie berät auch übers Telefon sachlich und treffsicher ( auch, wenn’s …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Leo
Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Leo
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein
Kanzlei Dr. jur. Langbein, Domplatz 21, 06618 Naumburg (Saale) 6958.7751370425 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen War sehr zufrieden habe meine Antworten bekommen (18.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hitzemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Rechtsanwaltskanzlei Hitzemann, Schulze-Delitzsch-Strasse 17 D, 30938 Burgwedel 6766.988369063 km
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Burgwedel !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Hitzemann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen sehr gute betreuung mit ein gutes ende. (15.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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