3.402 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Quick
Rechtsanwalt Philip Quick
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philip Quick gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Beckmann
Rechtsanwalt Björn Beckmann
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Beckmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Beckmann. (01.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwaltskanzlei Gerd Küttner, An der Berner Au 38a, 22159 Hamburg 6723.5080193283 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
(12.12.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die hervorragende Unterstützung durch Herrn Küttner ausdrücken. Seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Becker
Kanzlei Florian Becker, Unter den Linden 12, 10117 Berlin 6974.2521146199 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Becker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(29.10.2018) Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle einleuchtende Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ana-T. Bitter
sehr gut
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bitter, Hansering 106, 31141 Hildesheim 6796.1300487586 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Ana-T. Bitter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 107 Bewertungen Frau Bitter hat mir nach dem Tode meines Mannes sehr geholfen. Sie hat mich vertreten und meine Ansprüche gegen meine … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Deinlein
Kanzlei Manfred Deinlein, Willy-Lessing-Str. 5, 96047 Bamberg 6975.1178088962 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Deinlein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schindler
Rechtsanwalt Joachim Schindler, Konrad-Adenauer-Str. 14, 42651 Solingen 6670.5867501001 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schindler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(06.05.2024) Super Anwalt,sehr zu empfehlen macht echt eine sehr gute Arbeit 👏 Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn
sehr gut
Rechtsanwalt Tettenborn Stuttgart, Thomas-Mann-Str. 56, 70469 Stuttgart 6927.1695813935 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Freundliche Rückmeldung, dass sein thematischer Schwerpunkt nicht zu meinem Thema paßt und Verweis auf den geeigneten … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Wiegard
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
JASPER Rechtsanwälte, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dennis Wiegard
aus 33 Bewertungen Bin meinerseits mit der professionellen arbeit von Herrn Wiegard sehr zufrieden u. kann nur positives berichten. Ich … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Kanzlei Dr. Maug & Mücke, Detmolder Str. 6, 33604 Bielefeld 6714.8523200557 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
DALHEIMER Rechtsanwälte, Zähringer Strasse 2a, 66119 Saarbrücken 6767.835184836 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(02.10.2019) Sehr kompetent,menschlich und ich vertraue ihm er hat mir schnell geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwälte Minor und Thomas, Bahnhofstraße 32, 27749 Delmenhorst 6666.4366921506 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
(26.04.2018) Frau Thomas hat mich in allen Fragen super aufgeklärt und die Angelegenheit sehr professionell und engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kaspers
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Kaspers
Kaspers Rechtsanwälte, Geiselhöringer Str. 19, 94315 Straubing 7137.1573200931 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sven Kaspers
aus 27 Bewertungen Herr Kaspers hat mich über eineinhalb Jahre nach dem plötzlichen Tod meines GmbH-Geschäftspartners gegenüber der … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
Kanzlei Kresken & Koll, Hauptstr. 18, 32609 Hüllhorst 6709.541827585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
aus 10 Bewertungen Bereits zum 2. mal wurde ich von Frau Kassebaum vor Gericht vertreten. Wie immer schnelle Rückmeldung bei Fragen und … (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wegener ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 64 Bewertungen Toller Anwalt. Habe ihm voll vertraut und er hat Recht behalten. Bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Litschner
Anwaltskanzlei Litschner, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt René Litschner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen René Litschner hat mir auf meine Fragen zeitnah und ausführlich geantwortet und mir einen guten Überblick über meine … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schmitt
Rechtsanwalt Helmut Schmitt
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Schmitt
(04.03.2023) Macht einen sehr guten Eindruck. Nimmt sich Zeit; habe mich während des Gesprächs wohl gefühlt
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bednarski
Kanzlei Stephan Bednarski, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.5582315214 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Bednarski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Kontaktaufnahme, kostenlose kurze Erstberatung und angenehmer Mensch (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria König
Rechtsanwältin Viktoria König
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Viktoria König
aus 9 Bewertungen Alles positiv, sehr netter Kontakt und beste Beratung (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
Kanzlei Gabriele Windbergs-Stahlschmidt, Klevstr. 4, 53840 Troisdorf 6694.2111523578 km
Im Wissen um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Windbergs-Stahlschmidt
aus 20 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung und fühle mich umfassend informiert. Ich würde Frau Windbergs-Stahlschmidt … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sümeyra Öz
sehr gut
Anwaltskanzlei Öz, Ludwigstr. 8, 80539 München 7119.0301141774 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sümeyra Öz
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin hörte sich mein Anliegen an und hat sofort Maßnahmen eingeleitet. Es wird sehr schnell reagiert und … (27.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien, Österreich 7412.3995967992 km
Unterm Strich. Gut verhandelt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Herr Mag. Hofer hat sich rasch zurückgemeldet und ich musste nicht lange auf einen Termin warten. Das Erstgespräch war … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Marten
sehr gut
Kanzlei Jörg Marten, Hermann-Schmid-Str. 10, 80336 München 7118.3590076734 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Marten hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herr Marten vertrat mich bezüglich eines KfZ-Unfalls mit einem ausländischen Fahrzeughalter. Ich kann ihn mit gutem … (03.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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