3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi
Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi
DIKIGORION RECHTSANWÄLTE Eleni Kougioumtzi & Associates, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
"Ich bin außergewöhnlich freundlich und geduldig, solange ich am Ende das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten erhalte."
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bin über das Internet auf Frau Kougioumtzi gestoßen, da ich das Thema "Erbrecht in Griechenland" … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwälte Leeb & Leeb, Erthalstr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.0841765096 km
Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Arndt
Rechtsanwalt Thomas Arndt
Arndt&Urban Rechtsanwälte und Steuerberater, Strandstr. 91, 18055 Rostock 6813.928061737 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Arndt für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Eine äußert kompetente zuverlässige Kanzlei. Super netter Telefon-Erstkontakt, zuvorkommender Service, zeitnahe … (17.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath D.E.A.
Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath D.E.A.
ECOVIS Strasbourg - Dr. Giebenrath Rechtsanwälte - Avocats, 14, Quai Kléber, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.3784043109 km
Internationales Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath D.E.A. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Ich wurde von Kleinkriminellen komplett übern Tisch gezogen, beinahe mit Erfolg, was aber dank meines Anwalts … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Kanzlei Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5, 31061 Alfeld (Leine) 6794.0706782286 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Karin Nerlich, Chemnitzer Str. 86, 38226 Salzgitter 6814.7419696761 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
aus 9 Bewertungen Sehr gute Beratung. Super schnelle Abwicklung. (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katy Theilen
sehr gut
Kanzlei Katy Müller-Lass, Fredersdorfer Chaussee 28, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf 6993.3394251809 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Katy Theilen
aus 11 Bewertungen Sehr nette Anwältin ,Top Beratung!!! Sekretärin sehr freundlich !!! Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen!!!! (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Christiane Bohn
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Christiane Bohn
Anwaltskanzlei Bohn, Bahnhofstr. 5 b, 86368 Gersthofen 7058.4781778912 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Christiane Bohn
aus 31 Bewertungen Ihre Vorgehensweise zielorientiert, sehr empatisch, realistisch. Kann Sie empfehlen! Danke, Frau Bohn!!! (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
sehr gut
Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
Leonhard & Imig Rechtsanwälte, Gartenstr. 1, 51429 Bergisch Gladbach 6686.4019979194 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
aus 19 Bewertungen Ich schreibe normalerweise keine Bewertungen, hier möchte ich Danke sagen. Nachdem ich im laufenden verfahren die … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Karl
Rechtsanwältin Sonja Karl
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sonja Karl
(01.12.2018) Sehr gute Beratung, schnelle und souveräne Umsetzung der besprochenen Vorgehensweisen
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Felsner
Rechtsanwälte FZM Felsner Zeh Moenikes, Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück 6671.5947418163 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Fachanwalt Sportrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Felsner
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Borchardt
sehr gut
Kanzlei Thomas Borchardt, Dresdner Str. 42, 01156 Dresden 7071.9368271097 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Borchardt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 47 Bewertungen Ich wurde sehr kompetent und schnell unterstützt, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Herr RA Borchardt ist nun … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries, Richard-Strauss-Straße 69, 81679 München 7121.2869236479 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Schmetzer Rechtsanwaltskanzlei, Talstr. 3, 74321 Bietigheim-Bissingen 6917.7241074994 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
aus 5 Bewertungen Sehr gut 👍 (22.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
Kanzlei Schuck-Zehner & Kunzmann, Kirchstr. 1, 56242 Selters (Westerwald) 6746.1073072027 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
aus 34 Bewertungen Ich habe mich sofort Wohlgefühlt. Frau Kunzmann ist sehr Einfühlsam, sie geht auf die Persönlichen probleme klar … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Philipp Fünfrock
Rechtsanwalt und Notar Philipp Fünfrock
Fünfrock | Rechtsanwälte • Notar, Wilhelmstr. 42, 65183 Wiesbaden 6800.4451409506 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Philipp Fünfrock ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Francke
Rechtsanwalt Stefan Francke
ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte, August-Bebel-Str. 63, 04275 Leipzig 6983.1387994698 km
Die Rechtsanwaltskanzlei ROBEL & FRANCKE ist spezialisiert auf Ehescheidungen und Erbrecht mit komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Francke gerne zur Verfügung
(13.03.2019) Man erhält eine kompetente, ausführliche und vorallem verständliche Rechtsberatung. Die weiteren Schritte werden sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt
Kanzlei Ursula-Maria Hoffstadt, Stiftsgasse 6, 53111 Bonn 6694.3151661083 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(07.10.2014) Abgesehen von den sehr guten fachlichen Kompetenzen zeichnet sich Frau Hoffstadt vor allen Dingen durch Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Ziemann
Rechtsanwältin Anna Ziemann
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Agrarrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Anna Ziemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Poppenburg
Kanzlei Peter Poppenburg, Bahnhofstrasse 50, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1981127517 km
Jeder Mandant ist der Wichtigste !
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Poppenburg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(07.05.2024) Fachlich sachlich, sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte Aichach, Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach 7072.4585652357 km
Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 72 Bewertungen zugewandt und schnell (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Kanzlei Diana Fritzsche, Johannisstr. 1, 04600 Altenburg 7006.039094898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Diana Fritzsche
(09.01.2018) Die Beratung in der Verkehrsunfallsache war sehr detailliert und auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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