3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Lindhofer, Industriestr. 31, 82194 Gröbenzell 7104.5614658912 km
Der Mandant bzw. Mandantin steht im Mittelpunkt von ausgesuchten Mandaten. Die Kanzlei verfolgt das Prinzip des individuellen Mandats und nicht der Massenabfertigung. Wir sind immer für Sie da.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer
aus 10 Bewertungen Frau Lindhofer berät mich zum Thema Antrag auf Betreuung (Demenzkranke Mutter] sehr kompetent und führt mich mit ihrer … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Kretschmer
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Kretschmer
Starke & Weggel Rechtsanwälte Fachanwälte, Luisenstr. 1, 96047 Bamberg 6975.3324246585 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Philipp Kretschmer
aus 10 Bewertungen Hat mit trotz der Kurzfristigkeit mir geholfen..Kann Herr Kretschmer sehr empfehlen. (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wienberg
sehr gut
Anwaltskanzlei Wienberg, Hauptstr. 61, 63477 Maintal 6833.2086330654 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Wienberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Durchführung meines Anliegens. Es wurden verschiedene Optionen der Herangehensweise … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Cinar
sehr gut
Rechtsanwältin Lydia Cinar
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.615075793 km
Gerechtigkeit liegt genau wie Schönheit im Auge des Betrachters.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Lydia Cinar
aus 14 Bewertungen Gute Auskunft bekommen (28.03.2024)
Profil-Bild Anwalt Domen Neffat LL.M.
ODVETNIŠKA DRUŽBA NEFFAT O.P., d.o.o., Miklošiceva cesta 18, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.8921264533 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Anwalt Domen Neffat LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(03.06.2019) Aufgrund meines slowenischen Arbeitsvertrags waren nicht nur die Fachkenntnisse von Herrn Neffat, sondern auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dorn
Rechtsanwalt Andreas Dorn
Kanzlei Andreas Dorn, Franz-Schuster-Str. 34, 82061 Neuried 7114.9302111905 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Dorn
(17.03.2017) Herr Dorn ist sehr kompetent und freundlich. Bin rundum zufrieden. Werde bei Bedarf wieder auf ihn zukommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
Kanzlei Elisabeth Baumgarten, Marienplatz 5a, 85560 Ebersberg 7147.5413014179 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
aus 6 Bewertungen Schnell und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Kilian
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Kilian
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilian vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 64 Bewertungen Beratung im Bereich Familienrecht. Frau Kilians Geduld haben mir nicht nur Klarheit verschafft, sondern doch auch ein … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Weiß ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
Kanzlei Dr. Jutta Stoll, LL.M., Attorney at law (D.C.), Hainer Weg 50, 60599 Frankfurt am Main 6827.5903929263 km
Der beste Prozess ist der, der nicht geführt wird
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit • Zivilprozessrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Leiss
Rechtsanwalt Axel Leiss
LeissRapp Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 5, 72574 Bad Urach 6961.1511624718 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Leiss ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Trans & Law, Paul-Gruner-Str. 61, 04107 Leipzig 6982.5958954168 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Clara M. Lehner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Jonuleit
Kanzlei Jasmin Jonuleit, Markt 15, 23701 Eutin 6724.8710769713 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jasmin Jonuleit gerne zur Verfügung
(14.09.2021) Frau Jonuleit hat sehr schnell und ausführlich meine Frage beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Rottmann
sehr gut
Rechtsanwalt Kanzlei Rottmann, Neusser Wall 12, 50670 Köln 6674.2143834653 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Rottmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 86 Bewertungen Wir wurden sehr freundlich begrüßt, fachlich ausführlich beraten und zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Man kann … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 16 Bewertungen Herr Hölder hat vor dem Familiengericht sehr kompetent den Versuch des Jugendamtes abgewehrt, mir Teile des … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
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Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
Kanzlei Kathrin Fedder-Wendt, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg 6719.77067542 km
Ihre Erbangelegenheit ist mir ein Anliegen!
Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
aus 11 Bewertungen In einer verwickelten Erbangelegenheit hat mich Frau Fedder-Wendt sehr engagiert und zeitnah beraten und auf die … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gerald Marimón
sehr gut
Kanzlei Gerald Marimón, Alpenstr. 37a, 86159 Augsburg 7063.8548342856 km
Erbrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Gerald Marimón
aus 42 Bewertungen perfekte freundliche Beratung. Nur zu empfehlen (22.05.2024)
Profil-Bild RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
sehr gut
RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Yasar - Avukatlık ve Hukuki Danışmanlık - Arabuluculuk, Batı Cad. No 71 Daire, 16, 34379, Istanbul, Türkei 8686.412423143 km
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt in der Türkei! Zugelassen für alle Gerichte Spezialisiert unteranderem in Strafrecht sowie in Familien-, und Erbrecht Standort in Istanbul,Türkei-weite Rechtsberatung
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
aus 14 Bewertungen Meine Freundin war sehr überrascht wie schnell sie eine positive Rückmeldung bekommen hat. Sie würde jeden Raten an … (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Kanzlei Hans-Joachim Reiß, Wilhelmstr. 62, 53721 Siegburg 6697.7546983879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Stroh
Rechtsanwältin Barbara Stroh
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Stroh hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(08.09.2020) Ich habe nicht gekriegt geld Zeitraum am 2012 mai bis 2016. Diese period war here mit meine frau und meine kinder war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stiller
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Rechtsanwalt Ralf Stiller
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Stiller
aus 26 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden, denn egal ob Fragen oder Informationen unsererseits, der Anwalt und sein Team war jederzeit … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Eckert
Kanzlei Doris Eckert, Spitalstr. 3-5, 97421 Schweinfurt 6925.965471376 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Eckert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Klajd Karameta
Rechtsanwalt Klajd Karameta
Inter Legal Albania, Rr. Pjeter Bogdani, Pall 10, 4. Stock 10, 1001 Tirana, Albanien 8087.5981802506 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klajd Karameta gerne zur Verfügung
(10.05.2020) ok

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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