3.055 Anwälte für Fernabsatzrecht | Seite 128

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Rechtsanwalt Steffen Rathgeber
Karthein & Kollegen | Rechtsanwälte, Kaiserstraße 18, 55116 Mainz 6805.9222143635 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Rathgeber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Fernabsatzrecht
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Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe
Kanzlei Dr. Dr. Bettina Ruhe, Kreuzstr. 23, 28203 Bremen 6676.5932938921 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • KaufrechteBay & RechtAllgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe im Bereich Fernabsatzrecht bietet Beratung und Vertretung
(14.04.2023) Frau Dr. Ruhe bot für meinen Fall sehr zuverlässige, hilfreiche und persönliche Beratung. Sehr zu empfehlen!
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Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Kanzlei Andreas Hübner, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main 6826.2690246376 km
Ich möchte gerne Ihr Vertrauter in allen Rechtsfragen sein. Ihr "Familienanwalt" an den Sie sich in allen Rechtsfragen wenden können. Ich oder meine Kollegen helfen.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Fernabsatzrecht
(13.01.2024) Herr Hübner konnte immer sehr flexibel Termine anbieten, auch Abends und am Wochenende. Dabei hat er sich immer Zeit …
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Kanzlei Dr. Frank Biermann, Zuckerbergweg 1, 38124 Braunschweig 6821.9810703942 km
Nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Biermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Fernabsatzrecht
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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Heine
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Heine - Ihr juristischer Beistand im Bereich Fernabsatzrecht
aus 18 Bewertungen Super Kanzlei! Top Beratung! (09.05.2023)
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sehr gut
Strauch & Diehl Rechtsanwälte – Fachanwälte, Betgasse 2, 63739 Aschaffenburg 6862.7900634324 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Strauch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Fernabsatzrecht
aus 88 Bewertungen Bin super zufrieden (17.04.2024)
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Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Fernabsatzrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fernabsatzrecht

Fragen und Antworten

  • Fernabsatzrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fernabsatzrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fernabsatzrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fernabsatzrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fernabsatzrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Fernabsatzrecht beinhaltet Sonderregeln für den Fall, dass ein Unternehmer und ein Verbraucher unter beiderseitiger Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln - z. B. Internet, Telefon oder Fernsehen - einen Vertrag über Waren bzw. Dienstleistungen geschlossen haben. Damit das Fernabsatzrecht greift, muss der betreffende Unternehmer regelmäßig die Waren bzw. Dienstleistungen über den Fernabsatz vertreiben, also dementsprechende Vertriebssysteme bzw. Dienstleistungssysteme eingerichtet haben. Das Fernabsatzrecht ist somit z. B. nicht einschlägig, wenn die Veräußerung von Waren durch den Hersteller grundsätzlich über eine Filiale vor Ort erfolgt und nur ausnahmsweise über eine Online-Auktion. Doch gerade bei einer Online-Versteigerung ist häufig unklar, ob der Verkäufer noch als Verbraucher oder bereits als Unternehmer tätig wird. Das ist im Einzelfall zu beurteilen, wobei unter anderem das Anbieten mehrerer gleichartiger bzw. neuwertiger Produkte, das Eröffnen von einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop bzw. eBay-Shop, der Umsatz des Verkäufers oder seine Stellung als Powerseller Indizien für eine Unternehmereigenschaft sind.

Welche Verträge unter das Fernabsatzrecht fallen, ist in § 312b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden. So wird davon unter anderem der Dienstvertrag, der Mietvertrag, der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der DSL-Vertrag und auch der Maklervertrag umfasst. Verträge, auf die das Fernabsatzrecht allerdings keine Anwendung findet, wurden in § 312b III BGB aufgelistet. Dazu gehört etwa der Fernunterrichtsvertrag, der Grundstückskaufvertrag oder der Reisevertrag.

Mit dem Fernabsatzrecht sollen die Verbraucher geschützt werden, die von einem Unternehmer, den sie nicht persönlich kennen, eine Ware kaufen, die sie vor Erhalt z. B. nicht auf einen Mangel untersuchen konnten. Den Unternehmer treffen daher nach § 312c BGB i. V. m. der BGB-Informationspflichten-Verordnung 1 besondere Informations- und Belehrungspflichten, wie z. B. Auskunft über die Identität und Anschrift des Unternehmers oder den Gesamtpreis der Ware bzw. der Dienstleistung. Hervorzuheben ist aber vor allem ein Verbraucherrecht, nämlich das Widerrufsrecht. Der Unternehmer muss den Verbraucher beim Fernabsatzrecht in Textform darüber belehren, dass er den Vertrag in der Regel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen kann (Ausnahmen bestehen etwa bei Sonderanfertigungen oder Versteigerungen). Die Folgen eines Widerrufs sind - wie bei einem Rücktritt auch - die Rückgabe der Ware an den Unternehmer sowie die Rückzahlung des entrichteten Betrages an den Verbraucher, mithin die Rückabwicklung des Vertrags. Wurde die Ware - etwa aufgrund von Fahrlässigkeit - beschädigt, muss der Verbraucher ferner Wertersatz leisten. Übrigens: Der Unternehmer kann dem Verbraucher in seinen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder einem Prospekt statt eines Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht einräumen.

Verstößt der Unternehmer gegen seine Informations- und Belehrungspflichten, muss er zunächst mit einer Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Abmahnverein - z. B. die Wettbewerbszentrale - rechnen. Er wird dann aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die ihn verpflichtet, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Bei einer erfolglosen Abmahnung wird wohl gegen den Unternehmer Unterlassungsklage vor Gericht eingereicht werden, da im Verhalten des Unternehmers unlauterer Wettbewerb nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bzw. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu sehen sein wird. Unter Umständen wird er dazu verurteilt, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und Schadenersatz zu zahlen.

(VOI)

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