603 Anwälte für Internetrecht | Seite 26

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Rechtsanwalt Stephan Beume
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Rechtsanwalt Florian Rimpf
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Internetrecht

Fragen und Antworten

  • Internetrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Internetrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Internetrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Internetrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Internetrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Internetrecht ist im juristischen Sinn weniger als einheitliches Rechtsgebiet zu verstehen, sondern eher als Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Da das Internet inzwischen aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, sind die Facetten im Onlinerecht entsprechend vielfältig. Ein auf das Internetrecht spezialisierter Anwalt kann dabei in ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen helfen. Im Folgenden werden anhand konkreter Beispiele einige wichtige Rechtsbereiche aus dem Internetrecht dargestellt.

Internetbezug beim Urheberrecht

Das Urheberrecht tangiert das Internetrecht in vielen verschiedenen Situationen. Dabei kann es sich um private Bereiche handeln, beispielsweise wenn ein Kind mittels Filesharing Musik oder Filme über das Netz anderen Usern über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt. Hier kann es bei einer Abmahnung zu rechtlichen Problemen kommen, etwa mit der Unterlassungserklärung. Auch bei der Veröffentlichung von Bildern, Videos, Links und anderem Content online sind Vorschriften aus dem Urheberrecht zu beachten. Ob für den privaten oder geschäftlichen Bereich: Eine Beratung vom Anwalt für Internetrecht kann hier Rechtssicherheit schaffen.

Ohne Internetrecht geht beim E-Commerce nichts

Zudem ist das Internet inzwischen zu einer der wichtigsten Handelsplattformen geworden. Daraus folgen zivilrechtliche Rechtsfragen, die im Bereich E-Commerce angesiedelt sind. Hier geht es beispielsweise um das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen von Internetverträgen. Für sie gelten die allgemeinen Vertragsregeln im BGB (§§ 145 ff.), ergänzt durch die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB), insbesondere das Widerrufsrecht, sowie Normen für den elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB), das Telemediengesetz (TMG) und wettbewerbsrechtliche Vorschriften im UWG. Im gewerblichen Bereich können beim Onlinekauf wettbewerbsrechtliche Probleme auftauchen, etwa bei den Mindestangaben für das Impressum einer Firmenseite, bei den Preisangaben in der Onlinewerbung, bei einer Bewertung auf einer Plattform für eine Online-Auktion und vieles mehr. Ein Anwalt für Internetrecht kann hier beraten und helfen, damit Firmenportale und Internetwerbung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Straftaten im World Wide Web

Strafrechtlich relevant wird das Internetrecht im Zusammenhang mit Computerkriminalität und Computerstraftaten, beispielsweise Phishing, Hacking, Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage.

Weitere Schnittpunkte hat das Internetrecht beispielsweise mit dem Domainrecht, dem Datenschutzrecht, Namens- und Markenrecht, Medienrecht und dem Internationalen Privatrecht.

(WEL)

 

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