412 Anwälte für Kalkulation | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Aden ist Ihr Ansprechpartner für Kalkulation
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf-Peter Rose
RECHTSANWALTSKANZLEI ROSE Fachkanzlei für Baurecht, Parkstraße 34, 13187 Berlin 6971.8428383877 km
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kalkulation bietet Herr Rechtsanwalt Ralf-Peter Rose
aus 5 Bewertungen Unsere Anfrage wurde innerhalb von zwei Tagen bearbeitet. Er hat uns eine höfliche Absage erteilt,aber uns eine … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Henkel
Rechtsanwalt Mark Henkel
hsk Rechtsanwälte, Gewerbepark 3, 36160 Dipperz 6870.8613614113 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Agrarrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kalkulation beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Henkel
(11.01.2023) Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel. Er konnte mir weiterhelfen. Gerne wieder bei Bedarf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rief
Rechtsanwalt Frank Rief
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Rief ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kalkulation
(04.01.2023) Für mich war die Erfahrung mit Herrn Rief sehr positiv. Er hat mich jederzeit kompetent beraten und hat sich für mich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kalkulation

Fragen und Antworten

  • Kalkulation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kalkulation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kalkulation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kalkulation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kalkulation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Bei einer Kalkulation handelt es sich um die Ermittlung bestimmter Kosten, z. B. Baukosten. Die Kalkulation spielt in der Industrie eine wichtige Rolle. So kann etwa der Hersteller einer Ware mit der Kalkulation unter anderem herausfinden, ob sich die Herstellung des Produkts überhaupt lohnt, wie viel sie kostet und welcher Betrag addiert werden muss, um bei der Veräußerung der Ware einen Gewinn zu machen.

Relevant wird die Kalkulation aber vor allem im Werkvertragsrecht, im Baurecht oder auch im Vergaberecht. Wer z. B. Immobilien bauen oder die Sanierung eines Gebäudes durchführen möchte, will natürlich wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. So erstellt etwa ein Bauunternehmer - bevor der Werkvertrag mit einem Unternehmen oder einer Privatperson abgeschlossen wird - eine Angebotskalkulation, aus der sich ergibt, wie viel er für seine Bauleistung verlangt. Im Bauwesen wird zumeist die sog. Zuschlagskalkulation angewendet. Hier werden zunächst die Einzelkosten der Teilleistungen - z. B. Lohn, Stoffe, Geräte - errechnet. Nachdem die sog. projektbezogenen Baustellengemeinkosten - z. B. Aufbau von Containern - addiert wurden, hat man die Herstellungskosten, die unter anderem mit dem Wagnis, z. B. Gewährleistung, und Gewinn beaufschlagt werden. Natürlich darf auch die Umsatzsteuer nicht vergessen werden, sodass der Handwerker zum Schluss den Gesamtpreis für die Erbringung der von ihm gewünschten Leistung vorlegt. Grundsätzlich handelt es sich hier um einen noch unverbindlichen Kostenvoranschlag gemäß § 650 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der lediglich als Geschäftsgrundlage dient.

Von dieser Art der Kalkulation zu unterscheiden ist der Festpreis. Wurde im Vertrag ein Festpreis vereinbart, darf der Bauunternehmer nicht mehr Geld verlangen, selbst wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass das (Bau-)Vorhaben teurer wird als veranschlagt. Zwar soll auch der Kostenvoranschlag nicht überschritten werden. Passiert es dennoch, muss der Unternehmer den Bauherrn nach § 650 II BGB unverzüglich darauf hinweisen, damit dieser entscheiden kann, ob er den Mehraufwand in Kauf nimmt, eine kostengünstigere Lösung bevorzugt oder die Kündigung des Auftrags erklärt. Für die bisherige Arbeit kann der Unternehmer dann aber eine Vergütung verlangen, die sich anhand des Voranschlags berechnet.

Möglich ist auch noch eine Auftragskalkulation, eine Zwischenkalkulation - etwa bei länger andauernden Aufträgen - und eine Nachkalkulation, bei der überprüft werden soll, ob und wie von der Vorkalkulation abgewichen wurde.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt die Kalkulation der Bieter anhand der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers, die den Vorgaben der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) entsprechen muss. Erkennt der Bietende aber, dass die öffentliche Ausschreibung fehlerhaft oder widersprüchlich ist, hat er darauf hinzuweisen. Er darf die Kalkulation also nicht z. B. anhand einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung erstellen. Den Zuschlag erhält der Bietende, dessen Kalkulation nicht nur am wirtschaftlichsten, sondern auch am zweckmäßigsten ist.

Das vereinbarte Honorar kann der Handwerker übrigens erst nach Abnahme des Werks bzw. Bauabnahme verlangen. Denn sofern z. B. Baumängel festgestellt werden, liegt noch keine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags, mithin grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung vor.

(VOI)

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